Baugenehmigung für Garagen

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Baugenehmigung für Garagen – Jedes Bundesland hat eigene Regeln

Garagen fallen in vielen Bundesländern unter die verfahrensfreien und damit genehmigungsfreien Bauvorhaben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Meist ist die Grundfläche der Garage das Maß der Dinge, aber auch Höhe und Standort spielen eine Rolle. Am besten informieren sich Bauherren vor der Planung der Garage bzw. der Bestellung der Fertiggarage über die am Bauort geltenden Regeln.

Baugenehmigung © Marco2811, stock.adobe.com
Baugenehmigung © Marco2811, stock.adobe.com

Genehmigungsfreie Garagen

Grundlage für die Genehmigungsfreiheit einer Garage ist in vielen Bundesländern die Größe, in der Regel die Grundfläche.

Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!
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In Brandenburg und Hamburg darf diese maximal 50 m² betragen, in Baden-Württemberg und Berlin dagegen nur 30 m². In diesem Größenspektrum bewegen sich auch die weiteren Bundesländer, meist gibt es zusätzlich Angaben zur Wandhöhe, die ein Maß von 3,0 m bzw. 3,20 m in Rheinland-Pfalz, nicht überschreiten darf. In Nordrhein-Westfalen dürfen Garagen grundsätzlich nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden, es sei denn, der Bauplatz liegt innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, dann sind Garagen bis zu einer Grundfläche von 100 m² genehmigungsfrei.

Zusätzlich zu den Vorschriften aus der Landesbauordnung kann es je nach Standort auch noch Sonderregelungen geben, die die Kommune erlassen hat. Aufgrund der vielen Möglichkeiten und unterschiedlichen Vorschriften ist es also auf jeden Fall empfehlenswert, sich vorab gründlich über die bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten zu informieren.

Garagenbau: Verordnungen und Landesgesetze bestimmen die Regeln
Garagenbau: Verordnungen und Landesgesetze bestimmen die Regeln
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Gesetze und Verordnungen rund um den Garagenbau

Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden
Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden

Baugesetze sind Landesgesetze, das heißt, jedes Bundesland kann auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) eigene Vorschriften erlassen. Diese sind zum einen in der Landesbauordnung, zum anderen in verschiedenen spezifischen Verordnungen niedergeschrieben. Beim Garagenbau gelten neben der Bauordnung die Garagenverordnungen der Länder sowie Nachbarrechtsgesetze bei Garagen, die auf der Grenze gebaut werden und die Vorgaben eventuell vorhandener Bebauungspläne. In der Bauvorlagenverordnung ist angegeben, welche Unterlagen für einen Bauantrag eingereicht werden müssen, in diesem Fall muss der Antrag von einem im jeweiligen Bundesland bauvorlageberechtigten Planer unterschrieben werden.

Garage planen © schulzfoto, stock.adobe.com
Garage planen: Rechtslage beachten © schulzfoto, stock.adobe.com

Auch genehmigungsfreie Garagen müssen genehmigungsfähig sein!

Was auf den ersten Blick paradox klingt, macht bei genauem Hinsehen durchaus Sinn. Eine genehmigungsfreie Garage wird vom Bauamt nicht extra geprüft, da es sich um ein einfaches Bauvorhaben handelt. Anders als bei genehmigungspflichtigen Vorhaben muss auch kein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung die Baupläne und Unterlagen erstellen. Dies befreit den Bauherrn jedoch nicht von der Pflicht, die Garage gemäß den geltenden Vorschriften zu errichten. Dies betrifft die Konstruktion und Gründung ebenso wie den Standort sowie die ordnungsgemäße Zufahrtsmöglichkeit.

Tipp: Auch wenn die Unterlagen nicht geprüft werden, müssen sie dennoch vor Baubeginn beim Bauamt eingereicht werden. Meldet sich dieses nach einer bestimmten Frist nicht, gilt das Vorhaben als genehmigungsfrei.

Garagen auf der Grenze

Moderne Garage an der Grundstücksgrenze © Dagmar Breu, stock.adobe.com
Moderne Garage an der Grundstücksgrenze © Dagmar Breu, stock.adobe.com

Normalerweise müssen Gebäude untereinander und zur Grundstücksgrenze bestimmte Abstände einhalten. Für Garagen gibt es auch hier Ausnahmen. Erfüllt das Gebäude die im Landesgesetz vorgeschriebenen Bedingungen, darf es ohne Abstand an andere Gebäude oder an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Auch hier unterscheiden sich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Gerade bei der Grenzbebauung ist eine frühzeitige Absprache mit dem Nachbarn wichtig, um späteren Ärger zu vermeiden.

Tipp: Viele Bundesländer besitzen ein Nachbarrechtsgesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Garagenbesitzer und Nachbar geregelt sind.
Grossraumgarage mit Sektionaltor © U. J. Alexander, stock.adobe.com
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Regelung nach Bundesländer

Garagen und Carports sind u. U. genehmigungsfrei bei Grundfläche kleiner als
Garagen und Carports sind u. U. genehmigungsfrei bei Grundfläche kleiner als
Wohnhaus mit Garage © schulzfoto, stock.adobe.com
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