Benötige ich eine Baugenehmigung?

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Garage oder Carport: Benötige ich eine Baugenehmigung?

Die Frage nach einer Baugenehmigung lässt sich nicht einheitlich beantworten, da das Baurecht Landesrecht ist. Daher kann es von Bundesland zu Bundesland zu Abweichungen kommen. Und da die Kommunen in verschiedenen Bereichen selbstbestimmt agieren oder für bestimmte Gebiete Bebauungspläne vorliegen können, kann es sogar von Kommune zu Kommune desselben Bundeslandes zu Abweichungen kommen. Aus diesem Grund sollte der erste Weg des Bauherrn, der eine Garage oder ein Carport plant, zum zuständigen Bauordnungsamt führen. Hier kann er die notwendigen Erkundigungen einholen, ob eine Baugenehmigung verlangt wird oder sogar nur eine einfache Bauanzeige reicht.

Baugenehmigung © Marco2811, stock.adobe.com
Baugenehmigung © Marco2811, stock.adobe.com

Es ist übrigens ein Irrtum, einen Unterschied zwischen Garage oder Carport zu machen. Zwar ist ein Carport eine sehr viel filigranere und leichtere Konstruktion, dennoch handelt es sich um eine größere bauliche Veränderung des bestehenden Gebäudes – und diese kann durchaus genehmigungspflichtig sein.

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Was genau für einen Bauantrag verlangt wird, hängt wiederum von der jeweiligen Baubehörde ab. In aller Regel gehört dazu unter anderem der ausgefüllte Vordruck des Bauantrags, eine Skizze des Vorhabens und ein aktueller Lageplan des Baugrundes vom Katasteramt. Der Bauantrag verursacht sicherlich einem gewissen Aufwand, einfach ohne Baugenehmigung loszubauen ist jedoch keine Alternative und mit einem hohen Risiko verbunden. Sollte irgendwann einmal herauskommen, dass für den Bau kein Bauantrag vorliegt, muss das Bauwerk möglicherweise wieder abgerissen werden. Und auch, falls das Haus einmal verkauft werden soll, kann ein Schwarzbau Probleme bei den Verhandlungen machen.

Unabhängig davon, ob von den Behörden ein offizieller Bauantrag verlangt wird oder nicht, muss das fertige Bauwerk selbstverständlich allen Vorgaben des Baurechts bezüglich Statik und Standsicherheit, dem Abstand zum Nachbargrundstück und ähnlichen Anforderungen entsprechen. Aus diesem Grund ist die Planung einer Fertiggarage oder eines Carports immer ein Projekt, zu dem ein Fachmann zumindest beratend hinzugezogen werden sollte. Das kann ein Mitarbeiter des Herstellers, der Fachhändler oder – bei frei geplanten Carports, die eine individuelle Form aufweisen sollen und speziell auf das Grundstück angepasst werden – ein Architekt sein.

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