Das Wichtigste in Kürze
- Garage oder Carport sind in Bayern bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
- Ohne eigene Abstandsfläche gelten grundsätzlich 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt; andere privilegierte Bauten auf Ihrem Grundstück zählen mit.
- Stellplätze müssen Sie seit dem 1. Oktober 2025 nur noch nachweisen, wenn Ihre Gemeinde das per Satzung verlangt.
Garage bauen – Baugenehmigung in Bayern
Eine Garage darf in Bayern unter bestimmten Umständen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dies ist zum einen von der Größe des Bauwerks, zum anderen vom Standort abhängig. Auf jeden Fall eingehalten werden müssen die Vorgaben aus den gesetzlichen Verordnungen des Landes und das auch dann, wenn die Garage ohne Bauantragsverfahren errichtet werden kann.

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Wann kann eine Garage in Bayern genehmigungsfrei errichtet werden?

In der Bayerischen Landesbauordnung (BayBO) ist für die Genehmigungspflicht einer Garage festgelegt, dass sie ohne Genehmigung durch die Baubehörde errichtet werden kann, wenn:
- Die Brutto-Grundfläche maximal 50 m² beträgt und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m.
- Die Garage nicht im Außenbereich errichtet wird.
- Alternativ: Die Garage hat eine Nutzfläche von maximal 100 m², und ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung regelt Zulässigkeit, Standort und Größe, die die Garage einhält.

Verfahrensfreie Bauwerke können zwar ohne Baugenehmigungsantrag errichtet werden. Dennoch müssen die Vorgaben aus den relevanten Verordnungen wie Landesbauordnung, Bebauungsplan, Garagen- und Stellplatzverordnung, technische Baubestimmungen und Nachbarrecht beachtet werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Behörden nicht vorab in einem Genehmigungsverfahren geprüft, die Bauaufsicht kann sie aber kontrollieren (Art. 77 BayBO). Stellt sich heraus, dass eine oder mehrere Regeln nicht eingehalten wurden, dann kann die Baubehörde die Nutzung der Garage untersagen oder, wenn sich rechtmäßige Zustände nicht anders herstellen lassen, sogar den Abriss fordern.
Für eine verfahrensfreie Garage ist keine Anzeige nötig.
Fällt eine größere Garage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unter die Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO), ist dagegen eine Vorlage bei der Gemeinde erforderlich, mit der die Gemeinde, in deren Bereich die Garage errichtet werden soll, von dem Vorhaben informiert wird. Dazu sind wie beim Genehmigungsverfahren die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag nach Bauvorlagenverordnung einzureichen.
Verlangt die Gemeinde nach Durchsicht der Unterlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, dann wird die Vorlage wie ein Bauantrag weiterbehandelt. Spätestens mit der Einreichung der Unterlagen, müssen auch die Nachbarn informiert werden. Mit dem Bau der genehmigungsfrei gestellten Garage darf begonnen werden, wenn
- Die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen weder das vereinfachte Genehmigungsverfahren verlangt noch eine vorläufige Untersagung beantragt
- Die Gemeinde bereits vorher schriftlich mitteilt, dass sie kein Genehmigungsverfahren verlangt und keine vorläufige Untersagung beantragt.

In der Regel nicht verfahrensfrei sind Garagen, die in Kombination mit einer Einliegerwohnung errichtet werden oder ins Wohnhaus integrierte Garagen. Die von der Baubehörde erteilte Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 4 Jahren mit dem Bau begonnen wird; auf schriftlichen Antrag kann diese Frist jeweils um bis zu 4 Jahre verlängert werden (Art. 69 BayBO).
Garage in Bayern: Die Regeln auf einen Blick
1Genehmigung
2Bau und Nutzung
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Grenzmaße und Garagenverordnung gelten auch ohne Baugenehmigung.

Carport in Bayern: Was gilt?
Ein Carport ist baurechtlich ein überdachter Stellplatz, und die BayBO nennt ihn bei der Verfahrensfreiheit ausdrücklich mit. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO ist ein Carport bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Auch ein größerer Carport kann nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 verfahrensfrei sein, wenn eine einschlägige Satzung Zulässigkeit, Standort und Größe regelt und er deren Festsetzungen entspricht. An der Grundstücksgrenze zählt er zu den 9 m je Grenze. Wenn der Carport die Voraussetzungen einer offenen Kleingarage erfüllt, gilt die Gebäudeabschlusswand-Anforderung des § 9 Abs. 2 GaStellV für ihn nicht. Worauf Sie an der Grenze achten sollten, zeigt der Ratgeber Grenzbebauung beim Carport.
Kurz gefragt
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Die wichtigsten Vorgaben aus den Landesverordnungen
Baurecht ist Länderrecht, neben den grundsätzlichen Regelungen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) gibt es in Bayern unter anderem folgende spezielle Vorgaben rund um den Garagenbau.

Die Bayerische Bauordnung
Garagen müssen verkehrssicher sein, die Brandschutzverordnungen erfüllen und sollten gut belüftet sein; konkrete Lüftungsanforderungen der GaStellV betreffen nur geschlossene Mittel- und Großgaragen. Wenn Sie die Garage anders nutzen möchten, prüfen Sie vorab, ob dafür eine Nutzungsänderung erforderlich und die neue Nutzung zulässig ist.
Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV)
In der GaStellV sind Garagen grundsätzlich definiert und werden dort auch nach Größe unterschieden.
Die Länge der Zu- und Abfahrt zwischen Garage und öffentlicher Straße, bzw. öffentlichem Verkehrsraum muss mindestens 3 m betragen; eine Abweichung ist möglich, wenn die Sicht auf die Straße gut ist. Die lichte Höhe der Garage darf in zum Begehen bestimmten Bereichen nicht geringer als 2 m sein.
Ist an der Grenze eine Gebäudeabschlusswand erforderlich, genügt nach § 9 GaStellV eine mindestens feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wand ohne Öffnungen nur bei geschlossenen Kleingaragen mit höchstens 20 m² Grundfläche einschließlich Abstellräumen. Für größere geschlossene Garagen müssen Sie die Anforderungen gesondert prüfen; offene Kleingaragen, etwa entsprechend offene Carports, sind von dieser Gebäudeabschlusswand-Pflicht ausgenommen.

Das Nachbarrecht
Werden Garagen auf der Grundstücksgrenze gebaut und sind Bauarbeiten an der Garage nötig, die nur vom Nachbargrundstück aus möglich sind, muss der Nachbar das Betreten seines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dulden. Das regelt das Hammerschlags- und Leiterrecht in Art. 46b des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB (AGBGB). Die beabsichtigte Inanspruchnahme sowie Art und Dauer der Arbeiten müssen Sie grundsätzlich mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Das Wichtigste in Kürze Verfahrensfrei sind Garage und Carport meist nur bis zur Größengrenze des Landes, oft mit Höhengrenze, und… weiterlesen
Abstandsflächen und Grenzbebauung
Die Bayerische Landesbauordnung legt für den Bau einer Garage direkt auf der Grundstücksgrenze sowie für die Abstände zu anderen Gebäuden bestimmte Vorgaben fest:
- Je Grundstücksgrenze dürfen Garagen und andere privilegierte Grenzbauten auf einer Länge von maximal 9 m ohne Abstand an die Grenze gebaut werden, insgesamt auf dem Grundstück höchstens 15 m.
- Garagen dürfen im Bereich der Abstandsflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden. Das gilt für Garagen auf dem Grundstück ebenso wie für die Grenzbebauung.

Stellplatzpflicht in Bayern
Seit dem 1. Oktober 2025 schreibt die BayBO selbst keine Zahl an Stellplätzen mehr vor. Ob Sie Stellplätze oder eine Garage nachweisen müssen, entscheidet Ihre Gemeinde per Satzung.
Die Gemeinde darf dabei höchstens zwei Stellplätze je Wohnung verlangen (Art. 47 BayBO). Fragen Sie deshalb vor der Planung nach, ob es eine Stellplatzsatzung gibt. Wie ein Stellplatz am Haus bemessen und befestigt wird, erklärt der Ratgeber Stellplatz am Haus richtig planen.
Garage in Bayern: Häufige Stolperfallen
- AußenbereichIm Außenbereich greift die 50-m²-Verfahrensfreiheit nicht; klären Sie Zulässigkeit und Genehmigungspflicht vor dem Bau.
- Vorhandene GrenzbautenEin Gerätehaus oder eine alte Garage an der Grenze zählt zu den 9 m je Grenze und 15 m insgesamt dazu.
- BebauungsplanAuch eine verfahrensfreie Garage muss zum Bebauungsplan passen, etwa zu Baugrenzen oder festgelegten Garagenstandorten.
- Größer als erlaubtSoll die Garage länger oder höher an der Grenze stehen, klären Sie vor dem Bau mit dem Bauamt, ob eine Abweichung möglich ist.
Baugenehmigungs-Schnellcheck
Das Wichtigste in Kürze Garagen dürfen in allen Ländern ohne Abstandsfläche an die Grundstücksgrenze, meist bis 3 m mittlerer Wandhöhe… weiterlesen



