Garage: Baugenehmigung in Bayern

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Garage bauen – Baugenehmigung in Bayern

Eine Garage darf in Bayern unter bestimmten Umständen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dies ist zum einen von der Größe des Bauwerks, zum anderen vom Standort abhängig. Auf jeden Fall eingehalten werden müssen die Vorgaben aus den gesetzlichen Verordnungen des Landes und das auch dann, wenn die Garage ohne Bauantragsverfahren errichtet werden kann.

Antrag auf Baugenehmigung © Stockfotos MG, stock.adobe.com
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Hinweis: Die Regelungen zur Baugenehmigung von Carports sind in Bayern in vielen Fällen der Garage gleichgestellt und es gelten ähnliche Regelungen. Fragen Sie auch hier am besten beim örtlichen Bauamt nach

Wann kann eine Garage in Bayern genehmigungsfrei errichtet werden?

Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!
Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!

In der Bayerischen Landesbauordnung (BayBO) ist für die Genehmigungspflicht einer Garage festgelegt, dass sie ohne Genehmigung durch die Baubehörde errichtet werden kann, wenn:

  • Die Gesamtnutzfläche maximal 50 m² beträgt.
  • Die Garage nicht im Außenbereich errichtet wird.
  • Die Garage innerhalb eines Bebauungsgebietes errichtet wird, der Plankonformität entspricht und eine Nutzfläche von maximal 100 m² vorweist.
Bayern: Garagen sind unter Umständen genehmigungsfrei
Bayern: Garagen sind unter Umständen genehmigungsfrei

Verfahrensfreie Bauwerke können zwar ohne Baugenehmigungsantrag errichtet werden. Dennoch müssen die Vorgaben aus den relevanten Verordnungen wie Landesbauordnung, Bauvorlagenverordnung, Garagen- und Stellplatzverordnung, technische Baubestimmungen und Nachbarschaftsgesetz beachtet werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Behörden nicht geprüft, stellt sich allerdings heraus, dass eine oder mehrere Regeln nicht eingehalten wurden, dann kann die Baubehörde die Nutzung der Garage untersagen oder sogar den Abriss fordern.

Immer erforderlich ist eine Bauanzeige, mit der die Gemeinde, in deren Bereich die Garage errichtet werden soll, von dem Vorhaben informiert wird. Dazu ist ebenso wie beim Genehmigungsverfahren ein kompletter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen. Verlangt die Gemeinde nach Durchsicht der Unterlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, dann wird die Bauanzeige wie ein Bauantrag weiterbehandelt. Spätestens mit der Einreichung der Unterlagen, müssen auch die Nachbarn informiert werden. Mit dem Bau der genehmigungsfreien Garage darf begonnen werden, wenn

  • Die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren fordert
  • Die Gemeinde bereits vorher mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Tipp: Anders als bei einem Bauantrag muss der der Entwurfsverfasser einer Bauanzeige für verfahrensfreie Bauvorhaben in Bayern keine Bauvorlagenberechtigung besitzen.
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Auf jeden Fall genehmigungspflichtig sind Garagen, die in Kombination mit einer Einliegerwohnung errichtet werden oder ins Wohnhaus integrierte Garagen. Die von der Baubehörde erteilte Genehmigung gilt für 4 Jahre, auf Antrag kann dieser Zeitraum um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden
Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden

Die wichtigsten Vorgaben aus den Landesverordnungen

Baurecht ist Länderrecht, neben den grundsätzlichen Regelungen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) gibt es in Bayern unter anderem folgende spezielle Vorgaben rund um den Garagenbau.

Garage mit Fenster © GM Photography, stock.adobe.com
Garage mit Fenster © GM Photography, stock.adobe.com

Die Bayerische Bauordnung

Garagen müssen verkehrssicher sein, die Brandschutzverordnungen erfüllen und über eine Lüftungsmöglichkeit verfügen. Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.

Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV)

In der GaStellV sind Garagen grundsätzlich definiert und werden dort auch nach Größe unterschieden. Die Länge der Zu- und Abfahrt zwischen Garage und öffentlicher Straße, bzw. öffentlichem Verkehrsraum muss mindestens 3 m betragen. Die lichte Höhe der Garage darf nicht geringer als 2 m sein. Zwischen Kleingaragen (Nutzfläche bis maximal 100 m²) und Gebäuden anderer Nutzung muss eine feuerhemmende Trennwand vorhanden sein.

Garagen: Diese Regelungen gelten in Bayern
Garagen: Diese Regelungen gelten in Bayern

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Das Nachbarrechtsgesetz

Werden Garagen auf der Grundstücksgrenze gebaut und sind Bauarbeiten an der Garage nötig, die nur vom Nachbargrundstück aus möglich sind, muss der Nachbar das Betreten seines Grundstücks dulden. Dies besagt das Hammerschlags- und Leiterrecht.

Informieren Sie die Nachbarn vorher wenn Sie eine Garage an die Grundstücksgrenze planen
Informieren Sie die Nachbarn vorher wenn Sie eine Garage an die Grundstücksgrenze planen
Tipp: Grundsätzlich sollte vor Planung und Bau der Garage die aktuelle Rechtslage gecheckt werden. Im Zweifelsfall schafft ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde Klarheit zu allen bau- und öffentlich-rechtlichen Fragen.
Baurecht © zerbor, stock.adobe.com
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Abstandsflächen und Grenzbebauung

Die Bayerische Landesbauordnung legt für den Bau einer Garage direkt auf der Grundstücksgrenze sowie für die Abstände zu anderen Gebäuden bestimmte Vorgaben fest:

  • Je Grundstücksgrenze darf eine Garage auf einer Länge von maximal 9 m ohne Abstand an die Grenze gebaut werden.
  • Garagen dürfen im Bereich der Abstandsflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden. Das gilt für Garagen auf dem Grundstück ebenso wie für die Grenzbebauung.
Die Garage an der Grundstücksgrenze ist meistens erlaubt
Die Garage an der Grundstücksgrenze ist in Bayern in der Regel erlaubt
Tipp: Diese Regelungen gelten nur für verfahrensfreie Garagen mit einer Größe von maximal 50 m² und einer mittleren Höhe von maximal 3,0 m.
Wichtig: Grundsätzlich sollte vor Planung und Bau der Garage die aktuelle Rechtslage überprüft werden. Im Zweifelsfall schafft ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde Klarheit zu allen bau- und öffentlich-rechtlichen Fragen.
Wohnhaus mit Garage © schulzfoto, stock.adobe.com
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