Das Wichtigste in Kürze
- Garagen einschließlich Carports und überdachter Fahrradabstellplätze sind in Bremen bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
- An der Grenze gelten 9 m je Grenze und 18 m insgesamt; Solaranlagen, Wärmepumpen und überdachte Terrassen zählen bei den 18 m mit.
- Eine eigene Garagenverordnung hat Bremen seit 2019 nicht mehr; Stellplätze verlangt nur ein Ortsgesetz der Gemeinde.
Garage bauen – Baugenehmigung in Bremen
Garagen in Bremen können je nach vorliegenden Voraussetzungen mit oder auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Entscheidend für die Art des Genehmigungsverfahrens ist die Größe der Garage sowie der Standort. Grundsätzlich gilt, dass verschiedene Landesverordnungen eingehalten werden müssen, damit die Garage genehmigungs- und nutzungsfähig ist.

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Verfahrensfreie Garage in Bremen errichten

Der § 61 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) enthält eine Reihe von verfahrensfreien Bauvorhaben, die ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Dazu gehören auch Garagen einschließlich überdachter Stellplätze, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Garage hat eine mittlere Wandhöhe von maximal 3,0 m.
- Die Bruttogrundfläche der Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und Fahrradabstellplätze beträgt insgesamt maximal 50 m² je Baugrundstück.
- Die Garage wird nicht im Außenbereich errichtet.
Ohne Baugenehmigung, im Verfahren der Genehmigungsfreistellung (§ 62 BremLBO), können auch größere Garagen errichtet werden, insbesondere als Garage zu einem dort erfassten Bauvorhaben, wenn das Grundstück im Bereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt und die Garage den Planungsfestsetzungen des Bebauungsplans entspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren verlangt.

Für die Genehmigungsfreistellung müssen die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingereicht werden; für eine verfahrensfreie Garage ist das nicht nötig. Erhält der Bauherr innerhalb eines Monats keine gegenteilige Nachricht der Gemeinde, darf er mit dem Bau beginnen, muss dabei jedoch auch ohne Prüfung die landesrechtlichen Vorschriften zum Garagenbau einhalten. Stellt sich heraus, dass es hier Abweichungen und Fehler gibt, dann kann die Baubehörde einschreiten und die Nutzung verbieten oder den Abriss fordern.
Entspricht die geplante Garage weder den Anforderungen an die Verfahrensfreiheit noch denen der Genehmigungsfreistellung oder fordert die Behörde ein Genehmigungsverfahren, muss ein Bauantrag eingereicht werden. Grundsätzlich ist die Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers erforderlich. Bei Garagen bis 100 m² Nutzungsfläche sind unter den Voraussetzungen des § 65 Abs. 6 BremLBO auch bestimmte Handwerksmeister und Bautechniker bauvorlageberechtigt; für einige Vorhaben nennt § 65 weitere Ausnahmen.
Garage in Bremen: Die Regeln auf einen Blick
1Genehmigung
2Bau und Nutzung
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Grenzmaße und Brandschutz gelten auch ohne Baugenehmigung.
Carport in Bremen: Was gilt?
Die BremLBO nennt überdachte Stellplätze bei der Verfahrensfreiheit ausdrücklich mit. Ein Carport ist deshalb verfahrensfrei, solange Garagen einschließlich Carports und überdachter Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück zusammen höchstens 50 m² Brutto-Grundfläche haben, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und er nicht im Außenbereich steht. An der Grundstücksgrenze zählt ein Carport zu den 9 m je Grenze und den 18 m insgesamt. Wie Sie einen Carport an der Grenze planen, erklärt der Ratgeber Grenzbebauung beim Carport.
Die Landesverordnungen für Bremen und Bremerhaven

Für den Bau von Garagen gelten in Bremen wie auch in Bremerhaven neben dem Baugesetzbuch (BauGB) verschiedene landesrechtliche Vorschriften. Dazu gehören die Bremische Landesbauordnung, die als Technische Baubestimmung eingeführte Muster-Garagenverordnung sowie nachbarrechtliche Vorschriften. Nur dann, wenn die jeweiligen Vorschriften eingehalten werden, ist eine Garage genehmigungs- und nutzungsfähig.

Die Bremische Landesbauordnung
In der BremLBO sind Garagen grundsätzlich definiert, weiterhin sind dort die Regelungen für genehmigungspflichtige und verfahrensfreie Bauwerke zu finden. Auskunft zu den Vorschriften hinsichtlich Abstandsflächen und Grenzbebauung liefert der § 6 der BremLBO.
Kurz gefragt
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Die Bremische Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Die Bremische Garagenverordnung (BremGarVO) wurde zum 1. Mai 2019 aufgehoben; seitdem gilt die Muster-Garagenverordnung als Technische Baubestimmung. In ihr ist festgelegt, welche Vorschriften beim Bau einer Garage eingehalten werden müssen. Diese betreffen unter anderem die verwendeten Baustoffe sowie Zufahrt und Erschließung der Garage. Für Kleingaragen bis zu einer Größe von 100 m² gelten zum Teil spezielle Regelungen:
- Für die Zufahrt zur Garage vom öffentlichen Verkehrsraum aus ist eine Länge von mindestens 3,0 m vorgeschrieben. Die 3 m sind die Grundanforderung; abweichende, gleichwertige Lösungen sind im Einzelfall möglich, wenn sie die Anforderungen ebenso erfüllen. Ob dafür gegebenenfalls eine gesonderte Zulassung nötig ist, prüfen Sie vorab mit der Bauaufsicht.
- Tragende Wände und Decken von Kleingaragen sind ohne Feuerwiderstand zulässig; für Trennwände und -decken zu anderen Räumen gelten gesonderte Anforderungen.
- Grenzt eine Garage an einen anders genutzten Raum, müssen die Trennwände oder -decken mindestens feuerhemmend sein; für Trennwände offener Kleingaragen und zu reinen Abstellräumen bis 20 m² gibt es Ausnahmen, und je nach Gebäude können höhere Anforderungen gelten.

Nachbarrechtliche Vorschriften in Bremen
Bremen verfügt über kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Kommt es zu Berührungspunkten mit dem Nachbarn, zum Beispiel weil eine Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut wird, ergeben sich Regelungen aus dem BGB. Ein landesgesetzlich geregeltes Hammerschlags- und Leiterrecht gibt es nicht. Vereinbaren Sie einen nötigen Zugang vorab mit dem Nachbarn; ob ausnahmsweise ein Duldungsanspruch aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze Verfahrensfrei sind Garage und Carport meist nur bis zur Größengrenze des Landes, oft mit Höhengrenze, und… weiterlesen
Garagenbau auf der Grenze und Abstandsflächen
Da Garagen keine eigenen Abstandsflächen benötigen und auch in die Abstandsflächen anderer Gebäude hineinerrichtet werden dürfen, kann eine Garage direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Folgende Regelungen gelten bei einer Grenzbebauung:
- Die gesamte Wandlänge darf an keiner Grundstücksgrenze eine Länge von 9,0 m überschreiten.
- Insgesamt dürfen entlang aller Grundstücksgrenzen maximal 18 m bebaut werden; mitgezählt werden auch gebäudeunabhängige Solaranlagen, Wärmepumpen und überdachte Terrassen.
Für eine Grenzbebauung dürfen Garagen eine mittlere Wandhöhe von 3,0 m nicht überschreiten.

Stellplatzpflicht in Bremen
Eine landesweite Stellplatzzahl gibt es in Bremen nicht; Stellplätze verlangt nur ein Ortsgesetz der Gemeinde (§ 49 BremLBO). In der Stadt Bremen müssen für Wohngebäude mit bis zu drei Wohnungen keine Kfz-Stellplätze nachgewiesen werden; nach bereits verkündetem Recht gilt das ab dem 1. Januar 2027 für bis zu zehn Wohnungen. Wie ein Stellplatz am Haus bemessen und befestigt wird, erklärt der Ratgeber Stellplatz am Haus richtig planen.
Garage in Bremen: Häufige Stolperfallen
- Summe je GrundstückDie 50 m² gelten für Garagen einschließlich Carports und überdachter Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück zusammen, nicht je Bauwerk.
- Keine Vier-Wochen-FristFür eine verfahrensfreie Garage reichen Sie keine Unterlagen ein. Die Monatsfrist gilt nur für die Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplan-Gebiet.
- Alte GaragenverordnungDie Bremische Garagenverordnung ist seit 2019 aufgehoben. Maßgeblich sind die BremLBO und die Muster-Garagenverordnung als Technische Baubestimmung.
- Kein HammerschlagsrechtEin landesgesetzliches Recht, das Nachbargrundstück für Bauarbeiten zu betreten, gibt es nicht. Sprechen Sie Gerüst und Zugang vorher mit dem Nachbarn ab.
Baugenehmigungs-Schnellcheck
Das Wichtigste in Kürze Garagen dürfen in allen Ländern ohne Abstandsfläche an die Grundstücksgrenze, meist bis 3 m mittlerer Wandhöhe… weiterlesen



