Solarcarport und Solargarage – Förderung vom Staat
Der Staat, aber auch Bundesländer und Kommunen fördern die Nutzung regenerativer Energiequellen. Bei der Planung einer Solargarage oder eines Solarcarports können diese ebenso wie für die Solarstromanlage auf dem Dach genutzt werden.

Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist festgelegt, dass Strom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Größe der Anlage und
- Anlagentyp (Freilandanlage oder Dachanlage).
Die Einspeisevergütung sinkt seit ihrer Inkraftsetzung stetig, deshalb gilt: Je früher eine Anlage in Betrieb genommen wird, umso höher die Erträge für die Einspeisung. Die Einspeisevergütungen werden quartalsweise von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, Ab Januar 2019 gelten in Abhängigkeit von der Anlagengröße folgende Werte:
Inbetrieb-
nahme |
Dachanlagen
bis 10 kWp (ct/ kWh) |
Dachanlagen über 10 bis 40 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen über 40 bis 100 kWp (ct/ kWh) | Freiflächenanlagen und Anlagen auf Nichtwohngebäuden bis 100 kWp (ct/ kWh) |
---|---|---|---|---|
Ab 01.01.2019 | 11,47 | 11,15 | 9,96 | 7,93 |
Förderung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Errichtung von Solarstromanlagen mit verschiedenen Programmen in Form von Zuschüssen oder zinsvergünstigten Krediten (Stand 12/18):
- KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“
- KfW-Programm 153 „Energieeffizient bauen – Kredit“
- KfW-Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“
- KfW-Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“
Bis zum 31.12.2018 werden auch Batteriespeichersysteme gefördert (Programm 275, „Erneuerbare Energien – Speicher“. Mittlerweile ausgelaufen ist das KfW-Programm 274, dass Bauherrn beim Neubau eines Gebäudes mit dem Programm 153 kombinieren konnten.
Regionale Förderungen
In den einzelnen Bundesländern und Kommunen werden Photovoltaikanlagen zum Teil regional durch Investitionszulagen gefördert. Höhe der Förderung wie auch die Förderbedingungen weichen dabei zum Teil stark voneinander ab, zum Beispiel durch regionalen Bezug, Leistungsgrenzen oder besondere Gestaltungsvorgaben.
Auch Solarthermie wird gefördert!

Auch dann, wenn eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung auf Garage oder Carport errichtet werden soll, können Förderungen beantragt werden. Beantragt wird die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind:
- Anlagen zur Warmwasserbereitung
- Anlagen zur Raumheizung
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärme- und Kältenetze
- Solare Kälteerzeugung
Nicht förderfähig sind Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite, wie sie zum Beispiel als Schwimmbadabsorber eingesetzt werden. Die Förderung von Solarthermieanlagen ist für Neubauten wie auch im Rahmen der Gebäudesanierung möglich.
Auch die KfW fördert die Solarthermie mit verschiedenen Programmen mit Investitionszuschüssen und vergünstigten Kreditzinsen:
- KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“
- KfW-Programm 153 „Energieeffizient bauen – Kredit“
- KfW-Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“
- KfW-Programm 271 und 281 für Anlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche
Genau informieren!

Die Einhaltung der Förderbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite für den Bau einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage gewährt werden. Deshalb sollten sich Bauherren bereits zu Beginn der Planung die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren und auch, ob das konkrete Bauvorhaben förderfähig ist. Dies erfolgt idealerweise in Form einer Förder- und Energieberatung. Letztere ist ebenso wie die Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen förderfähig.

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