Solarcarport und Solargarage – Förderung vom Staat
Der Staat, aber auch Bundesländer und Kommunen fördern die Nutzung regenerativer Energiequellen. Bei der Planung einer Solargarage oder eines Solarcarports können Fördermittel ebenso wie für die Solarstromanlage auf dem Dach genutzt werden.
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Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist festgelegt, dass für Strom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Größe der Anlage und
- Anlagentyp (Freilandanlage oder Dachanlage).
Die Einspeisevergütung ist viele Jahre stetig gesunken, sodass galt: Je früher eine Anlage in Betrieb genommen wurde, umso höher die Erträge für die Einspeisung. Seit dem 1.1.2023 wurden die Vergütungssätze verbessert und es galten für neue Anlagen die untenstehenden Werte. Ab Februar 2024 werden diese Sätze jedoch um 1 % verringert.
Inbetrieb-
nahme | Dachanlagen mit Eigenverbrauch bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Eigenverbrauch über 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung über 10 kWp (ct/ kWh) |
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Ab 01.01.2023 | 8,2 | 7,1 | 13 | 10,9 |
Förderung durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderte die Errichtung von Solarstromanlagen mit zinsvergünstigten Krediten.
Für die Photovoltaik-Förderung kommt das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“ infrage – Mit dem Programm werden u.a. Photovoltaikanlagen gefördert. Dabei werden zinsgünstige Kredite gewährt, die am Anfang tilgungsfrei sind. Die Konditionen sind auf der Website der KfW einsehbar.
Alle anderen Programme wurden gestoppt und sind nicht mehr beantragbar.
Regionale Förderungen
In den einzelnen Bundesländern und Kommunen werden Photovoltaikanlagen zum Teil regional durch Investitionszulagen gefördert. Die Höhe der Förderung wie auch die Förderbedingungen weichen dabei zum Teil stark voneinander ab, zum Beispiel durch regionalen Bezug, Leistungsgrenzen oder besondere Gestaltungsvorgaben.
Auch Solarthermie wird gefördert!
Auch dann, wenn eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung auf Garage oder Carport errichtet werden soll, können Förderungen beantragt werden. Beantragt wird die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Novelle des GEG („Heizungsgesetz“) wurde auch die Förderung von Solarthermieanlagen geändert. Die Fördermittel werden nun über die KfW abgewickelt. Dabei gelten für Solarthermieanlagen die hohen Fördersätze für den Heizungstausch:
- 30 % beträgt die Basisförderung
- 20 % sind zusätzlich als Geschwindigkeitsbonus möglich
- 30 % Einkommensbonus für Antragsteller mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro.
Insgesamt werden die Förderungen auf 70 % gedeckelt. Zudem werden maximal 30.000 Euro gefördert.
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ergänzungskredit bei der KfW beantragt werden. Er gilt für Antragsteller mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro.
Auch die KfW fördert die Solarthermie, im Rahmen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit dem Programm 261 „Wohngebäude Kredit“, oder auch der Kauf eines Effizienzhauses gefördert wird.
Genau informieren!
Die Einhaltung der Förderbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite für den Bau einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage gewährt werden. Deshalb sollten sich Bauherren bereits zu Beginn der Planung über die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren und auch, ob das konkrete Bauvorhaben förderfähig ist. Dies erfolgt idealerweise in Form einer Förder- und Energieberatung. Letztere ist ebenso wie die Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Alternative Steuerbonus
Möglich und interessant ist auch die Regelung des § 35c EstG. Danach können insgesamt 20 % der Kosten für eine Solarthermie-Anlage in drei aufeinanderfolgenden Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden (6 + 6+ 7). Das kann sich durchaus lohnen, zumal die komplizierte Antragstellung für Zuschüsse über BAFA oder KfW entfällt.
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