Solarcarport und Solargarage – Förderung vom Staat
Der Staat, aber auch Bundesländer und Kommunen fördern die Nutzung regenerativer Energiequellen. Bei der Planung einer Solargarage oder eines Solarcarports können Fördermittel ebenso wie für die Solarstromanlage auf dem Dach genutzt werden. Im folgenden Artikel informieren wir Sie über mögliche Förderungen auf nationaler und regionaler Ebene.

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Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, dass für Strom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Größe der Anlage
- Anlagentyp (Freilandanlage oder Dachanlage).
- Einspeisetyp (Überschuss- oder Volleinspeisung)
Aktuell gelten für nach dem 01. August 2024 errichtete Anlagen folgende Einspeisevergütungen. Zum 01. Februar 2025 sinken die Sätze je nach Anlagentyp und Art der Einspeisung (Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung) um ca. 1%.
Inbetrieb-
nahme | Dachanlagen mit Eigenverbrauch bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Eigenverbrauch über 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung über 10 kWp (ct/ kWh) |
---|---|---|---|---|
Ab 01.08.2024 | 8,03 | 6,95 | 12,73 | 10,68 |
Förderung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Errichtung von Solarstromanlagen für Privatpersonen mit zinsvergünstigten Krediten.
Für die Photovoltaik-Förderung kommt das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“ infrage – Mit dem Programm werden u.a. Photovoltaikanlagen sowie Stromspeicher gefördert. Dabei werden zinsgünstige Kredite gewährt, die am Anfang tilgungsfrei sind. Die Konditionen sind auf der Website der KfW einsehbar.
Regionale Förderungen
In den einzelnen Bundesländern und Kommunen werden Photovoltaikanlagen zum Teil regional durch Investitionszulagen gefördert, so zum Beispiel in Baden-Württemberg über die L-Bank oder über das PV-Förderprogramm SolarPLUS in Berlin. Die Höhe der Förderung wie auch die Förderbedingungen weichen dabei zum Teil stark voneinander ab, zum Beispiel durch regionalen Bezug, Leistungsgrenzen oder besondere Gestaltungsvorgaben.
Auch die Anlagenhersteller bieten 0€-Finanzierungsangebote für Solaranlagen an. Hierbei sollten Sie allerdings genau zu prüfen, wie die Konditionen für diese Variante ausgestaltet sind und einen gründlichen Vergleich mit einer Förderung oder anderen Optionen vornehmen.
Auch Solarthermie wird gefördert!

Auch dann, wenn eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung oder als Heizungsunterstützung auf Garage oder Carport errichtet werden soll, können Förderungen beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss Nr 458). Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Dabei gelten für Solarthermieanlagen die hohen Fördersätze für den Heizungstausch:
- 30 % beträgt die Basisförderung
- 20 % sind zusätzlich als Geschwindigkeitsbonus möglich
- 30 % Einkommensbonus für Antragsteller mit einem Haushaltsjahresinkommen bis zu 40.000 Euro.
Insgesamt werden die Förderungen auf 70 % gedeckelt. Zudem werden bei einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro gefördert.
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ergänzungskredit bei der KfW (Kredit Nr. 358, 359) beantragt werden. Er gilt bei bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden für Antragsteller mit einem maximalen Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro.
Tipp: Die KfW fördert die Solarthermie außerdem im Rahmen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder dem Kauf eines Effizienzhauses mit dem Programm 261 „Wohngebäude Kredit“.
Genau informieren!

Die Einhaltung der Förderbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite für den Bau einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage gewährt werden. Deshalb sollten sich Bauherren bereits zu Beginn der Planung über die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren und auch, ob das konkrete Bauvorhaben förderfähig ist. Dies erfolgt idealerweise in Form einer Förder- und Energieberatung. Letztere ist ebenso wie die Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Alternative Steuerbonus
Möglich und interessant ist auch die Regelung des § 35c EstG. Danach können insgesamt 20 % der Kosten für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage in drei aufeinanderfolgenden Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden (6 + 6+ 7). Das kann sich durchaus lohnen, zumal die komplizierte Antragstellung für Zuschüsse oder Kredite entfällt.

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