Solarcarport und Solargarage – Förderung vom Staat
Der Staat, aber auch Bundesländer und Kommunen fördern die Nutzung regenerativer Energiequellen. Bei der Planung einer Solargarage oder eines Solarcarports können diese ebenso wie für die Solarstromanlage auf dem Dach genutzt werden.

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Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist festgelegt, dass für Strom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Größe der Anlage und
- Anlagentyp (Freilandanlage oder Dachanlage).
Die Einspeisevergütung ist viele Jahre stetig gesunken, sodass galt: : Je früher eine Anlage in Betrieb genommen wurde, umso höher die Erträge für die Einspeisung. Seit dem 1.1.2023 gelten für neue Anlagen folgende Werte
Inbetrieb-
nahme |
Dachanlagen mit Eigenverbrauch bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Eigenverbrauch über 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung bis 10 kWp (ct/ kWh) | Dachanlagen mit Volleinspeisung über 10 kWp (ct/ kWh) |
---|---|---|---|---|
Ab 01.01.2023 | 8,2 | 7,1 | 13 | 10,9 |
Förderung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderte die Errichtung von Solarstromanlagen mit verschiedenen Programmen in Form von Zuschüssen oder zinsvergünstigten Krediten:
- KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“
- KfW-Programm 153 „Energieeffizient bauen – Kredit“
- KfW-Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“
- KfW-Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“
Diese Programme wurden bis auf das Programm 2070 allesamt gestoppt. zum 31.12.2018 werden auch Batteriespeichersysteme gefördert (Programm 275, „Erneuerbare Energien – Speicher“. Mittlerweile ausgelaufen ist das KfW-Programm 274, das Bauherrn beim Neubau eines Gebäudes mit dem Programm 153 kombinieren konnten.
Regionale Förderungen
In den einzelnen Bundesländern und Kommunen werden Photovoltaikanlagen zum Teil regional durch Investitionszulagen gefördert. Die Höhe der Förderung wie auch die Förderbedingungen weichen dabei zum Teil stark voneinander ab, zum Beispiel durch regionalen Bezug, Leistungsgrenzen oder besondere Gestaltungsvorgaben.
Auch Solarthermie wird gefördert!

Auch dann, wenn eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung auf Garage oder Carport errichtet werden soll, können Förderungen beantragt werden. Beantragt wird die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind:
- Anlagen zur Warmwasserbereitung
- Anlagen zur Raumheizung
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärme- und Kältenetze
- Solare Kälteerzeugung
Nicht förderfähig sind Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite, wie sie zum Beispiel als Schwimmbadabsorber eingesetzt werden. Die Förderung von Solarthermieanlagen ist für Neubauten wie auch im Rahmen der Gebäudesanierung möglich.
Auch die KfW fördert die Solarthermie, im Rahmen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit dem Programm 261 „Wohngebäude Kredit“, oder auch der Kauf eines Effizienzhauses gefördert wird.
Genau informieren!

Die Einhaltung der Förderbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite für den Bau einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage gewährt werden. Deshalb sollten sich Bauherren bereits zu Beginn der Planung die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren und auch, ob das konkrete Bauvorhaben förderfähig ist. Dies erfolgt idealerweise in Form einer Förder- und Energieberatung. Letztere ist ebenso wie die Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Alternative Steuerbonus
Möglich und interessant ist auch die Regelung des § 35c EstG. Danach können insgesamt 20 % der Kosten für eine Solarthermie-Anlage in drei aufeinanderfolgenden Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden (6 + 6+ 7). Das kann sich durchaus lohnen, zumal die komplizierte Antragstellung für Zuschüsse über BAFA oder KfW entfällt.

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