Garagen Planung – Das gibt es zu bedenken
Für den Bau einer Garage ist eine gute Vorplanung ebenso wichtig wie die mängelfreie Ausführung bzw. Montage der Fertiggarage. Bei individuellen Konstruktionen oder aufwändigen Baugründen sind spezielle Aspekte zu beachten. Unterstützung bieten ein Planer, der Garagenhersteller und die Baubehörde. Ebenfalls wichtig ist es, bereits im Vorfeld abzuklären, ob, bzw. unter welchen Bedingungen für die Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist.
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Am Anfang steht die Planung
Soll auf dem Grundstück eine Garage errichtet werden, gibt es vieles zu bedenken. Zu den wichtigen Vorüberlegungen gehören insbesondere:
- Konstruktion und Material: Die Garage kann als Fertiggarage in Beton, Stahl oder Holz errichtet werden, ebenso möglich ist es, eine individuelle Garage Stein auf Stein zu planen.
- Die richtige Größe: Bei der Planung der Größe muss nicht nur an das aktuell vorhandene Fahrzeug, sondern auch an die Zukunft gedacht werden. Größere Fahrzeuge benötigen auch größere Garagen, soll irgendwann ein zweites Auto angeschafft werden, bietet sich der Bau einer Doppelgarage an.
- Die Lage auf dem Grundstück: Garagen sollten möglichst günstig in Bezug auf die Einfahrt und das Wohngebäude liegen. Wahlweise kann die Garage als Einzelbauwerk errichtet oder an das Wohnhaus angebaut werden.
- Wer errichtet die Garage: Um Baufehler und spätere Mängel an der Garage zu vermeiden, sollte ein seriöser Hersteller gewählt werden. Je nachdem, ob die Wahl auf eine Fertig- oder eine gemauerte Garage fällt, sollten bei den Anbietern mehrere Angebote eingeholt werden. Entscheidend dabei: Die angebotenen Leistungen müssen vergleichbar sein.
Anforderungen an die Garage vorab klären
Die eigenen Ansprüche an eine Garage entscheiden mit darüber, welcher Garagentyp gewählt wird, auch das Budget spielt eine Rolle. Fertiggaragen aus Beton oder Stahl sind kostengünstig und mit kurzen Bauzeiten errichtet. Viele Hersteller bieten für die Bauten unterschiedliche Fassadengestaltungen und Dachformen an, auch Zusatzelemente wie Fenster oder Türen können eingeplant werden.
Allerdings gibt es hinsichtlich der Optik wie auch konstruktiv Einschränkungen, da es sich um vorgefertigte Gebäude handelt. Bei individuellen Garagen hat der Bauherr freie Wahl, muss dafür jedoch einen deutlich höheren Preis und längere Bauzeiten in Kauf nehmen.
Baugenehmigung nötig?
Baurecht ist Landesrecht, aus diesem Grund unterscheiden sich die baurechtlichen Regelungen bei Garagen in den einzelnen Bundesländern. Bis zu einer bestimmten Größe dürfen Garagen meist ohne Baugenehmigung und als Grenzbebauung errichtet werden. Auf jeden Fall sollten sich Bauherren vor der Auftragsvergabe informieren, ob für die eigene Garage ein Bauantrag gestellt werden muss.
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