Startseite » Hintergrund » Rechtliche Fragen » Grenzbebauung Garage

Grenzbebauung Garage

Garagen-Kosten-Check
1Bauweise
2Größe
3Kosten
Welche Garage planen Sie?
Wie groß?
Richtwert inkl. Fundament, Lieferung & Montage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Garagen dürfen in allen Ländern ohne Abstandsfläche an die Grundstücksgrenze, meist bis 3 m mittlerer Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze.
  • Die Gesamtlänge bestimmter Grenzbauten ist je nach Land auf 15 oder 18 m begrenzt; ein vorhandenes Gerätehaus an der Grenze kann mitzählen.
  • Auch ohne Baugenehmigung gelten Bebauungsplan und Nachbarrecht; wer die Grenzmaße überschreiten will, muss das vorher mit der Bauaufsicht klären.

Grenzbebauung Garage – Regelungen und Besonderheiten

Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in allen Fällen eingehalten werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden und damit auch für die Grenzbebauung. Dennoch sind beim Bau der Garage auf eine Grundstücksgrenze verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

Moderne Betonfertiggarage © Hermann, stock.adobe.com
Moderne Betonfertiggarage © Hermann, stock.adobe.com
Garagen-Konfigurator:
 

Jetzt Ihre individuelle Garage konfigurieren und Angebote erhalten!

Garagen-Konfigurator

Abstandsregelungen im Baurecht

Grundsätzlich dürfen Gebäude nicht ohne weiteres ohne Abstand voneinander oder direkt auf die Grenze gebaut werden. Grund dieser Regelung ist die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung aller Gebäude sowie auch der Sicherung des Friedens zwischen den Nachbarn.

Grundsätzlich müssen Gebäude eine Abstandsfläche zur Grenze einhalten; für bestimmte Garagen und Nebengebäude gelten Ausnahmen. Je nach Land beträgt der Mindestabstand zweieinhalb oder drei Meter zur Grundstücksgrenze, bei höheren Gebäuden entsprechend mehr. Der konkrete Wert ergibt sich aus dem Faktor, mit dem die Höhe des Hauses multipliziert wird. Der Faktor ergibt sich aus den Regelungen in der jeweiligen Landes-Bauordnung und beträgt heute in den meisten Ländern 0,4.

Wenn im Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist, wird grundsätzlich ohne seitlichen Grenzabstand gebaut; was das für die Garage bedeutet, zeigen die übrigen Festsetzungen des Plans. Ob an eine vorhandene Grenzbebauung des Nachbarn angebaut werden darf oder muss, regeln Planungsrecht und Landesbauordnung.

Das Baurecht schützt das Grundstück des Nachbarn
Das Baurecht schützt das Grundstück des Nachbarn

Für bestimmte Garagen und Nebengebäude sehen die Landesbauordnungen Ausnahmen von den Abstandsflächen vor. Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen direkt auf die Grenze gebaut werden. Wie dies jeweils geregelt ist, legen die einzelnen Bundesländer in ihren Bauordnungen selbständig fest, denn Baurecht ist Landesrecht. Grundsätzliche Regelungen sind auch im Baugesetzbuch zu finden.

Tipp: Garagen dürfen häufig auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Auch hierzu gibt es gesonderte Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Baurecht © zerbor, stock.adobe.com
Baurecht © zerbor, stock.adobe.com

Bis zu 30 % sparen

Angebote für Garagen

von regionalen Händlern

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Bauen auf der Grenze – Ausnahmen für Garagen

Garagen dürfen in vielen Fällen direkt auf die Grenze gebaut werden. Die einzelnen Bundesländer legen hierzu jeweils besondere Vorschriften zur Grenzbebauung fest. Dies bezieht sich zum Beispiel auf Größe und Höhe der Garage sowie auf die maximal bebaubaren Grenzen eines Grundstücks. Ob die Garage zusätzlich eine Baugenehmigung braucht, ist eine eigene Frage: Verfahrensfreiheit allein erlaubt noch keinen Bau an der Grenze.

Das Baurecht macht für Garagen und Carports eine Ausnahme
Das Baurecht macht für Garagen und Carports eine Ausnahme
Wohnhaus mit Garage © schulzfoto, stock.adobe.com
Wohnhaus mit Garage an der Grundstücksgrenze © schulzfoto, stock.adobe.com

So gilt zum Beispiel in Baden-Württemberg die Regelung, dass Garagen mit einer maximalen Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3,0 m außerhalb des Außenbereichs ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen; direkt an der Grenze gelten dafür engere Maße (siehe Tabelle unten). In Hessen dürfen Garagen mit einer Grenzwand von maximal 25 m² Fläche je Grenze und einer mittleren Wandhöhe von 3,0 m direkt auf der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand errichtet werden.

Ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich ist die maximal mögliche Grenzbebauung in Metern, bezogen auf sämtliche Grundstücksgrenzen. Gerade dann, wenn bereits ein Gebäude auf dem Grundstück direkt an der Grenze steht oder wenn die geplante Garage zwei Grenzen berührt, muss die Einhaltung dieser Regelungen bei der Planung der Garage berücksichtigt werden.

Kurz gefragt

Was ist bei der Genehmigung für Ihre Garage oder Ihren Carport noch offen?

Eine Antwort auswählen – Ergebnis sofort sehen.

Grenzgaragen: Die Regeln der 16 Bundesländer

Die Tabelle zeigt, wie hoch und wie lang eine Garage ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze stehen darf. Die Längen gelten je Grundstück für die Anlagen zusammen, die das jeweilige Land dafür ausdrücklich erfasst, also etwa auch für Geräteschuppen und je nach Land für Wärmepumpen oder Solaranlagen. Wie sich Abstandsflächen allgemein berechnen, erklärt der Ratgeber zu Abstandsflächen bei Garagen.

Grenzgarage: Höhe und Länge je Bundesland

LandHöhe an der GrenzeLänge je Grenze / insgesamtBesonderheit
Baden-Württemberg3 m Wandhöhe, höchstens 25 m² Wandfläche9 m / 15 m–
Bayern3 m mittlere Wandhöhe9 m / 15 m–
Berlin3 m mittlere Wandhöhe, Dach höchstens 45°9 m inkl. Dachüberstand / 15 mgebäudeunabhängige Solaranlagen und Wärmepumpen zählen mit
Brandenburg3 m mittlere Wandhöhe, Dach höchstens 45°9 m / 15 mgebäudeunabhängige Solaranlagen zählen mit
Bremen3 m mittlere Wandhöhe9 m / 18 mgilt auch mit Abstand zur Grenze
Hamburg3 m mittlere Wandhöhe9 m / 15 m–
Hessen3 m mittlere Wandhöhe, höchstens 25 m² Wandfläche je Grenzeüber die Wandfläche begrenzt / 15 man der Grenze oder mindestens 1 m Abstand
Mecklenburg-Vorpommern3 m mittlere Wandhöhe9 m / 15 m–
Niedersachsen3 m Höhe9 m / 15 man der Grenze oder mit 1 m Abstand
Nordrhein-Westfalen3 m mittlere Wandhöhe9 m / 18 m18 m gelten seit 1.1.2024 (vorher 15 m)
Rheinland-Pfalz3,20 m mittlere Wandhöhe, Giebel höchstens 4 m12 m / 18 mnur ohne Feuerstätten; Dach zur Grenze höchstens 45°; gilt auch bis 3 m Grenzabstand
Saarland3 m mittlere Wandhöhe, First höchstens 4 m12 m / 15 mnicht an der Grenze: mindestens 1 m Abstand
Sachsen3 m mittlere Wandhöhe9 m / 15 mgebäudeunabhängige Solaranlagen zählen mit
Sachsen-Anhalt3 m mittlere Wandhöhe9 m / 15 mWärmepumpen zählen seit 24.1.2026 mit
Schleswig-Holstein3 m mittlere Wandhöhe9 m / 18 m–
Thüringen3 m mittlere Wandhöhe9 m / 18 mdie Abstandsfläche von Dächern bis 45° bleibt unberücksichtigt

Grün markiert sind Länder mit mehr Spielraum als die übliche Grundregel von 9 m je Grenze und 15 m insgesamt, gelb solche mit zusätzlicher Begrenzung. Bebauungsplan, Dachform und Gelände können im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen; im Zweifel gibt die Bauaufsicht Auskunft.

Quellen: Landesbauordnungen der Länder (Abstandsflächen-Vorschriften, z. B. § 6 LBO BW, Art. 6 BayBO, § 6 BauO NRW, § 8 LBauO RP), gelesen im Gesetzestext und in Lesefassungen der Landesministerien · Stand: September 2026

Weitere Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier!

Tipp: Unabhängig von den verschiedenen Vorgaben und Regelungen gilt, dass ein Gebäude nicht über die Grenze zum Nachbarn hinausgebaut werden darf. Ist dies der Fall, kann der Nachbar Widerspruch erheben und unter Umständen einen Rückbau fordern. Hat er nicht rechtzeitig widersprochen und war der Überbau weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, muss er ihn gegen eine Geldrente dulden (§ 912 BGB).

Spartipp

Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice

Preise von Garagen und Carports vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen.

Bebauungsplan beachten!

Für verschiedene Baugebiete werden in Deutschland hinsichtlich der Bebauung besondere Vorgaben in einem Bebauungsplan (B-Plan) als Satzung durch die Gemeinde festgelegt. Der rechtskräftige Plan besteht aus Festsetzungen der Gemeinde, dazu können Vorschriften anderer Träger nachrichtlich übernommen werden. Ein qualifizierter Bebauungsplan legt mindestens folgende Punkte fest:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Verkehrsflächen
Wichtig: Prüfen Sie ob es einen Bebauungsplan gibt
Wichtig: Prüfen Sie ob es einen Bebauungsplan gibt

Ebenfalls kann es Vorgaben zu Giebelformen, Hausfluchten oder sogar zur Fassadengestaltung geben. Die Vorgaben in einem Bebauungsplan können zu abweichenden Regelungen im Vergleich zur Landesbauordnung führen, zum Beispiel was Abstandsflächen, den Standort der Garage oder auch die Grenzbebauung betrifft. Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, richtet sich dagegen nach der Landesbauordnung.

Tipp: Liegt für ein Baugebiet bzw. -grundstück kein Bebauungsplan vor, gelten die Vorgaben aus Baugesetzbuch und Landesbauordnung: im unbeplanten Innenbereich vor allem § 34, im Außenbereich § 35 Baugesetzbuch.
Informieren Sie die Nachbarn vorher, wenn Sie eine Garage an der Grundstücksgrenze planen
Informieren Sie die Nachbarn vorher, wenn Sie eine Garage an der Grundstücksgrenze planen

Grenzbebauung und das Nachbarrechtsgesetz

Gerade die Grenzbebauung führt immer wieder zu Streitigkeiten mit den Nachbarn, zum Beispiel dann, wenn an der Garage auf der Grenze Arbeiten vorgenommen werden müssen, die nur vom Nachbargrundstück aus möglich sind. In vielen Bundesländern gibt es deshalb ein Nachbarrechtsgesetz, in dem wichtige Fragen für diesen Bereich geregelt sind.

So besagt zum Beispiel das sogenannte Hammerschlagsrecht, dass der Nachbar Arbeiten von seinem Grundstück aus erlauben muss, wenn diese nicht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand vom Baugrundstück aus durchgeführt werden können. Die Nachbarrechtsgesetze knüpfen das an weitere Bedingungen, etwa eine zumutbare Belastung für den Nachbarn und eine rechtzeitige Ankündigung, in Brandenburg zwei Monate vor Beginn der Arbeiten.

Die Garage an der Grundstücksgrenze ist meist erlaubt: Ein Gespräch vor dem Bau beugt Ärger mit den Nachbarn vor
Die Garage an der Grundstücksgrenze ist meist erlaubt: Ein Gespräch vor dem Bau beugt Ärger mit den Nachbarn vor

Baurechtlich brauchen Sie keine Zustimmung des Nachbarn, solange die Garage die Grenzmaße Ihres Landes einhält und der Bebauungsplan sie an dieser Stelle zulässt. Nachbarrechtliche Pflichten, etwa Anzeigen nach dem Nachbarrechtsgesetz, bleiben davon unberührt. Soll sie länger oder höher an der Grenze stehen, ist eine Abweichung schriftlich bei der Bauaufsicht zu beantragen und zu begründen. Alternativ kann der Nachbar zustimmen, dass die Abstandsfläche auf sein Grundstück übernommen wird; das muss dann öffentlich-rechtlich gesichert werden, je nach Land zum Beispiel über eine Baulast.

Grenzgarage: Diese Punkte werden oft übersehen

  • GesamtlängePrüfen Sie, welche vorhandenen Anlagen nach Ihrer Landesbauordnung zur Höchstlänge zählen. Ein Gerätehaus an der Grenze kann den verbleibenden Platz für die Garage verkleinern.
  • Etwas AbstandAuch eine leicht von der Grenze abgerückte Garage kann unter die Grenzregeln fallen und mitzählen. Einige Länder verlangen dann einen Mindestabstand, etwa 1 m in Hessen.
  • Dach und RegenwasserPlanen Sie Dachüberstand und Rinne innerhalb der eigenen Grenze; ragen sie hinüber, ist das ein Überbau, den der Nachbar nur in Ausnahmefällen dulden muss. Regenwasser darf nach den Nachbarrechtsgesetzen vieler Länder nicht auf das Nachbargrundstück tropfen oder dorthin abgeleitet werden.
  • GrenzverlaufSind die Grenzsteine unsicher, lohnt vor dem Bau eine Grenzfeststellung durch eine Vermessungsstelle. Schon wenige Zentimeter Überbau führen oft zu Streit.
Quellen: Landesbauordnungen (z. B. § 6 Abs. 10 HBO), Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz § 52 · Stand: September 2026
Tipp: Ist eine Grenzbebauung geplant, sollte unbedingt vorab ein Gespräch mit dem betroffenen Nachbarn gesucht werden. Durch klare Absprachen im Vorfeld lässt sich Streit häufig vermeiden.
Baugenehmigung © Marco2811, stock.adobe.com
Baugenehmigung für Garagen

Das Wichtigste in Kürze Garagen sind je nach Bundesland bis 36, 40, 50 oder 60 m² Grund- oder Brutto-Grundfläche verfahrensfrei;… weiterlesen

Bis zu 30 % sparen

Angebote für Garagen

von regionalen Händlern

  • Unverbindlich
  • Qualifizierte Anbieter
  • Kostenlos