Mindestens einmal im Jahr: Garagenwartung vornehmen
Zur Garagenwartung besteht keine generelle, gesetzliche Verpflichtung. Dennoch sollten die Eigentümer – wie beim Auto auch – am besten einmal im Jahr eine umfassende Inspektion vornehmen. Auf diese Weise fallen kleinere Schäden in einem sehr frühen Stadium auf, in dem sie sich noch leicht und meist mit geringen Kosten wieder beheben lassen.
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Schritt eins: Sichtprüfung
Der erste Schritt einer Garagenwartung ist die Sichtprüfung. Denn die meisten Schäden lassen sich leicht erkennen, wenn man genau hinschaut. Was im Alltag häufig übersehen wird, fällt bei einem solchen gezielten Vorgehen leicht ins Auge. In den Blick genommen werden dabei alle Bereiche der Garage:
- das Material
- die Abdichtung
- das Garagentor
- das Öffnungssystem
Am besten erstellt sich der Eigentümer eine Checkliste, auf der alle zu prüfenden Punkte aufgeführt sind, und hakt diese Schritt für Schritt ab.
Schritt zwei: Funktionsprüfung
Die Laufschienen und die weiteren Bestandteile des Öffnungssystems, das Schloss der Seitentür, der Verschluss des Fensters, die Beleuchtung – all das lässt sich zwar einer Sichtprüfung unterziehen, ob allerdings alles einwandfrei funktioniert ist eine andere Sache. Der zweite Schritt der Garagenwartung ist daher die Funktionsprüfung. Auch hierbei hilft eine Checkliste, nach der geordnet ein Punkt nach dem anderen abgehakt werden kann.
Der Eigentümer sollte bei der Funktionsprüfung auch auf Kleinigkeiten achten, die im Alltag gerne ignoriert werden. Quietscht das Garagentor eventuell beim Öffnen? Hakt der Fenstergriff? Flackert eine Lampe? All das können Hinweise auf kleiner Schäden sein, die nach der jährlichen Wartung einmal in konzentrierter Weise behoben werden sollten.
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