Garage: Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

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Garage bauen – Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen zählen Garagen anders als in vielen Bundesländern nicht zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Für die Errichtung muss eine Baugenehmigung vorliegen. Dazu muss ein Bauantrag gestellt werden, der die nötigen Bauvorlagen enthält, ebenso müssen die Landesverordnungen von NRW eingehalten werden. Unter Umständen kann ein Freistellungsverfahren beantragt werden, dann darf auch der Bauantrag für die Garage entfallen.

Antrag auf Baugenehmigung © Stockfotos MG, stock.adobe.com
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Hinweis: Die Regelungen zur Baugenehmigung von Carports sind in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen der Garage gleichgestellt und es gelten ähnliche Regelungen. Fragen Sie auch hier am besten beim örtlichen Bauamt nach.

Genehmigungsfreiheit für Garagen in Nordrhein-Westfalen

Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!
Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!

Genehmigungsfreie Garagen können in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht errichtet werden. Dennoch gibt es eine Ausnahme nach BauO NRW: Genehmigungsfrei sind Garagen bis zu einer Nutzfläche von 100 m², die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden. Weiterhin kann ein Freistellungsverfahren nach § 67 der BauO NRW beantragt werden. Genehmigungspflichtige Garagen mit einer Größe von bis zu 1000 m² können darüber hinaus mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren beantragt werden.

Nordrhein-Westfalen: Garagen müssen genehmigt werden
Nordrhein-Westfalen: Garagen müssen genehmigt werden

Bei diesem Verfahren werden nicht alle Unterlagen geprüft und die Bearbeitungszeit bis zur Genehmigung verkürzt sich auf eine Frist von einem Monat (statt 2 Monaten beim herkömmlichen Genehmigungsantrag). Ist eine Baugenehmigung einmal erteilt, dann ist dieses für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig, auf schriftlichen Antrag kann die Genehmigung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Tipp: Für den Bauantrag benötigen Bauherrn einen in Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der die Unterlagen unterschreibt und als sachkundiger Planer die Verantwortung für den Inhalt des Bauantrags übernimmt.
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Landesgesetze und Verordnungen rund um den Garagenbau

Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden
Garagenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werden

Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält bundesweit geltende baurechtliche Vorgaben und Regelungen, zusätzlich gelten für Bauvorhaben verschiedene Landesverordnungen, deren Regelungen unabhängig von der Art der Antragstellung einzuhalten sind. Beim Garagenbau greifen die folgend genannten Regelwerke.

Die Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen

In der BauO NRW sind grundsätzliche Regelungen rund um das Bauen getroffen, weiterhin sind dort Garagen definiert und Vorgaben zum Freistellungsverfahren gemacht. Für Garagen kann ein Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Das Grundstück befindet sich innerhalb eines gültigen Bebauungsplans und das Bauvorhaben entspricht den planungsrechtlichen Vorgaben.
  • Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
  • Die zuständige Gemeinde verzichtet auf ein Genehmigungsverfahren.
Tipp: Für im Freistellungsverfahren errichteten Garagen muss der Entwurfsverfasser nicht bauvorlageberechtigt sein, der Bauherr kann die Unterlagen also auch selbst einreichen.

Genauere Angaben rund um den Garagenbau sind in der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen zu finden.

Haus mit großer Garage © kb3, stock.adobe.com
Haus mit großer Garage © kb3, stock.adobe.com

Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen regelt die allgemeinen und besonderen Vorschriften für den Bau einer Garage in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO), Teil 5. Hier sind Garagen definiert und in drei Gruppen, nämlich Kleingaragen, Mittelgaragen und Großgaragen eingeteilt. Für die im Eigenheimbau üblichen Kleingaragen gelten folgende Regelungen:

  • Zwischen Garage und öffentlichem Verkehrsraum muss eine Zufahrt mit einer Länge von mindestens 3 m bestehen.
  • Vor dem Garagentor muss ausreichend Platz für ein parkendes Fahrzeug sein, wenn nur dadurch die Sicherheit gewährleistet ist.
  • Kleingaragen können Wände und Decken ohne Feuerstand aufweisen.
  • Öffnungen zwischen Wänden und angrenzenden Räumen müssen feuerhemmend ausgeführt sein.
Garagenbau: Diese Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen
Garagenbau: Diese Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen

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Das Nachbarrechtsgesetz

Im Nachbarrechtsgesetz des Landes ist festgelegt, dass Arbeiten an auf die Grenze gebauten Garagen auch vom Nachbargrundstück aus erlaubt sind, der Nachbar muss dies laut dem „Hammerschlags- und Leiterrecht“ unter bestimmten Bedingungen dulden.

INformieren Sie die Nachbarn vorher wenn Sie eine Garage an die Grundstücksgrenze planen
Informieren Sie die Nachbarn vorher wenn Sie eine Garage an die Grundstücksgrenze planen
Tipp: Grundsätzlich sollten Nachbarn, auf deren Grenze eine Garage errichtet werden soll, frühzeitig von dem geplanten Bauvorhaben informiert werden.
Wohnhaus mit Garage © schulzfoto, stock.adobe.com
Grenzbebauung Garage

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Grenzbebauung und Angaben zu den Abstandsflächen

Abstandsflächen und die besonderen Regelungen zur Grenzbebauung für Garagen sind in der Nordrhein-Westfälischen Bauordnung geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Garagen keine eigenen Abstandsflächen einhalten müssen und auch in die Abstandsflächen anderer Gebäude hineinerrichtet werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass Belichtung und Belüftung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Für Garagen und Carports, die direkt auf der Grundstücksgrenze oder bis zu einem Abstand von 3,0 m neben der Grenze errichtet werden, gelten folgende Regelungen:

  • An eine Grundstücksgrenze darf auf eine Länge von maximal 9 m angebaut werden.
  • Für alle Grundstücksgrenzen zusammen gilt eine maximale Wandlänge entlang der Grenze von 15 m.
  • In den der Nachbargrenze zugewandten Wänden dürfen keine Öffnungen vorhanden sein.
Tipp: Diese Regelungen gelten für Garagen mit einer mittleren Wandhöhe von maximal 3,0 m.
Die Garage an der Grundstücksgrenze ist meistens erlaubt
Die Garage an der Grundstücksgrenze ist in Nordrhein-Westfalen meistens erlaubt
Wichtig: Grundsätzlich sollte vor Planung und Bau der Garage die aktuelle Rechtslage gecheckt werden. Im Zweifelsfall schafft ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde Klarheit zu allen bau- und öffentlich-rechtlichen Fragen.
Baurecht © zerbor, stock.adobe.com
Carport oder Garage ohne Baugenehmigung bauen

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