Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 24. Juli 2026 sind Garagen und Carports in Thüringen bis 60 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
- Für privilegierte Grenzbauten zusammen gelten 9 m je Grenze und 18 m insgesamt; Dächer bis 45° erzeugen keine zusätzliche Abstandsfläche.
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser der Gebäudeklassen 1 und 2 gibt es keine Stellplatzpflicht mehr.
Garage bauen – Baugenehmigung in Thüringen
Garagen in Thüringen gehören, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, zu den verfahrensfreien Bauvorhaben und können dann auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das Land verfügt über verschiedene landesweit gültige Gesetze und Verordnungen, die Planung und Bau einer Garage genauer definieren und die auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Nur dann ist die Garage für Errichtung und Nutzung zugelassen.

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Genehmigungsfreie Garage in Thüringen bauen

Grundsätzlich dürfen Gebäude nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Allerdings kennt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) einige Ausnahmen, die im § 63 benannt sind. Dazu gehören Garagen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Grundfläche beträgt nicht mehr als 60 m².
- Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3,0 m nicht.
- Die Garage wird im Innenbereich errichtet.
Ebenfalls genehmigungsfrei können bestimmte größere Garagen sein, die innerhalb eines Bebauungsplans im Sinne des § 64 ThürBO errichtet werden und den Planungsvorgaben nicht widersprechen, sofern die Erschließung gesichert ist (Genehmigungsfreistellung, § 64 ThürBO). Mit dem Bau darf dann einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden, wenn sie kein vereinfachtes Verfahren verlangt und keine vorläufige Untersagung beantragt.

Soll eine Garage verfahrensfrei errichtet werden, müssen keine Bauvorlagen eingereicht werden, soweit keine Besonderheiten vorliegen. Der Bauherr ist allerdings dafür verantwortlich, dass das Vorhaben allen planungsrechtlichen Verordnungen des Landes Thüringen sowie bundesweit geltenden Gesetzen wie dem Baugesetzbuch (BauGB) entsprechen. Stellt sich bei einer zufälligen Überprüfung heraus, dass die Garage nicht gesetzeskonform ist, kann die Baubehörde die Nutzung untersagen oder sogar den Abriss der Garage anordnen.
Muss eine Garage mit Baugenehmigung errichtet werden, zum Beispiel, weil sie die maximalen Abmessungen für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet, dann ist eine einmal erteilte Baugenehmigung für den Baubeginn drei Jahre lang gültig: Beginnen Sie nicht in dieser Zeit mit dem Bau oder wird die Ausführung länger als drei Jahre unterbrochen, erlischt sie. Auf einen in Textform und innerhalb der Frist gestellten Antrag kann die Frist für den Baubeginn um jeweils drei Jahre verlängert werden (§ 79 ThürBO).
Garage in Thüringen: Die Regeln auf einen Blick
1Genehmigung
2Bau und Nutzung
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Grenzmaße und Garagenverordnung gelten auch ohne Baugenehmigung.
Carport in Thüringen: Was gilt?
Die ThürBO nennt überdachte Stellplätze bei der Verfahrensfreiheit ausdrücklich mit. Ein Carport ist wie eine Garage bis 60 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, sofern er nicht im Außenbereich steht. An der Grundstücksgrenze gelten die Längengrenzen des § 6 ThürBO für die dort privilegierten Anlagen zusammen. Als offene Garage gilt ein Carport nach der ThürGarVO, wenn er deren Anforderungen an die Öffnungen erfüllt. Wie Sie einen Carport an der Grenze planen, erklärt der Ratgeber Grenzbebauung beim Carport.
Die Landesverordnungen von Thüringen

Für den Garagenbau relevante Verordnungen sind unter anderem das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnung von Thüringen, die Thüringer Garagenverordnung sowie die nachbarrechtlichen Verordnungen des Landes.

Die Thüringer Bauordnung
Die Bauordnung des Landes Thüringen regelt, wann eine Garage verfahrensfrei errichtet werden darf und wie mit den Abstandsflächen und der Grenzbebauung zu verfahren ist. Im § 2 sind Garagen grundsätzlich definiert, dazu heißt es dort:
„Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume und -flächen für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen.“ Mehr zur Planung finden Sie im Ratgeber Stellplatz am Haus.
Kurz gefragt
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Auch eine Fertiggarage ist baurechtlich eine Garage; ihre Bauteile oder Bausätze können Bauprodukte sein.
Die Thüringer Garagenverordnung (ThürGarVO)
In der ThürGarVO ist der Garagenbegriff grundsätzlich definiert, weiterhin sind Angaben zu Regelungen hinsichtlich Erschließung, Zufahrten und Baustoffen getroffen:
- Zu- und Abfahrten von der Garage zum öffentlichen Straßenraum müssen grundsätzlich mindestens 3 m lang sein; bei unbedenklicher Sicht können Ausnahmen gestattet werden (§ 2 Abs. 1 ThürGarVO). Vor Schranken oder Toren kann ein Stauraum für wartende Fahrzeuge gefordert werden, wenn dies aus Verkehrsgründen erforderlich ist.
- Der Einstellplatz für das Fahrzeug muss mindestens 5,0 m lang und 2,3 m breit sein. Wird eine Längsseite innerhalb von 0,10 m durch Wände oder andere Bauteile begrenzt, ist ein Seitenzuschlag von 10 cm je begrenzter Längsseite erforderlich, also 2,40 m bei einer und 2,50 m bei beiden Längsseiten (§ 4 Abs. 1 ThürGarVO).
- Kleingaragen haben eine Nutzfläche von höchstens 100 m². Welche Brandschutzanforderungen ihre Wände und Decken erfüllen müssen, hängt unter anderem von Bauart und Nutzung ab; § 6 ThürGarVO enthält hierfür Ausnahmen und Vorbehalte.
- § 7 ThürGarVO verlangt für Außenwände von Mittel- und Großgaragen grundsätzlich nichtbrennbare Baustoffe, sieht aber auch dort Ausnahmen vor. Für Kleingaragen gilt diese Grundanforderung nicht pauschal; andere Brandschutzvorgaben können maßgeblich sein.

Das Thüringer Nachbarrechtsgesetz
Wird eine Garage auf die Grenze gebaut, dann darf laut Hammerschlags- und Leiterrecht (§ 21 ThürNRG) das Nachbargrundstück unter bestimmten Voraussetzungen betreten werden, wenn Arbeiten an der Garage vom eigenen Grundstück aus nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sind und die Nachteile für den Nachbarn nicht außer Verhältnis stehen. Die Nutzung ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen (§ 22 ThürNRG).

Das Wichtigste in Kürze Verfahrensfrei sind Garage und Carport meist nur bis zur Größengrenze des Landes, oft mit Höhengrenze, und… weiterlesen
Garagen auf der Grenze und Abstandsflächen
Grundsätzlich sind vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen verlangt. Für Garagen gelten hierfür allerdings eine Ausnahme: Garagen dürfen ohne eigene Abstandsflächen und in die Abstandsflächen anderer Gebäude hinein errichtet werden. Dies schließt auch das Bauen auf der Grenze ein, mit folgenden Einschränkungen:
- Für Garagen und weitere nach § 6 Abs. 7 ThürBO privilegierte Gebäude gelten zusammen höchstens 9,0 m je Grundstücksgrenze; auch zurückgesetzt stehende Anlagen können mitzählen.
- Insgesamt darf die nach § 6 Abs. 7 ThürBO privilegierte Bebauung, die die reguläre Abstandsflächentiefe nicht einhält, auf dem Grundstück eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Dazu können auch Solaranlagen und Wärmepumpen zählen.

Stellplatzpflicht in Thüringen
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, also typische Ein- und Zweifamilienhäuser, verlangt die ThürBO keine notwendigen Stellplätze mehr (§ 52 ThürBO). Für größere Gebäude gilt die Pflicht grundsätzlich weiter; § 52 Abs. 2 ThürBO enthält weitere Ausnahmen.
Garage in Thüringen: Häufige Stolperfallen
- Alte GrößenangabenViele Quellen nennen noch 40 oder 50 m². Seit dem 24. Juli 2026 gelten 60 m².
- Vorhandene GrenzbautenPrüfen Sie vorhandene Garagen und andere nach § 6 Abs. 7 ThürBO privilegierte Anlagen: Ihre Länge kann die verfügbaren 9 m je Grenze und 18 m insgesamt bereits mindern.
- AußenbereichIm bauplanungsrechtlichen Außenbereich greift die Verfahrensfreiheit für Garagen nicht. Klären Sie vor Baubeginn mit der Bauaufsicht, welches Verfahren für Ihr Grundstück erforderlich ist.
- BebauungsplanAuch eine verfahrensfreie Garage muss zum Bebauungsplan passen, etwa zu Baugrenzen oder festgelegten Garagenstandorten.
Baugenehmigungs-Schnellcheck
Das Wichtigste in Kürze Garagen und Carports dürfen ohne eigene Abstandsfläche an die Grenze, wenn sie die Landesmaße einhalten: meist… weiterlesen



