So finden Sie die richtige Anordnung der Garage auf dem Grundstück
Bei der Planung einer Garage auf dem Grundstück sind nicht nur für die Ausführung der Garage selbst einige wichtige Vorüberlegungen zu treffen, auch die Lage auf dem Grundstück bedarf genauer Überlegung. Wichtig für die Entscheidung ist die Lage des Grundstücks an sich, aber auch die Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Erreichbarkeit vom Haus aus. Weiterhin müssen verschiedene Vorgaben aus den Landesbauordnungen beachtet werden.
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Planungsrechtliche Vorgaben
Die Landesbauordnungen bzw. die Garagenverordnungen der Länder geben hinsichtlich der Zufahrt in der Regel vor, dass zwischen Garage und öffentlichem Straßenverkehr mindestens ein Abstand von 3m bestehen muss. Günstiger ist es, für die Länge der Zufahrt mindestens 5 m bis zum öffentlichen Straßenraum einzuplanen. Dies ermöglicht es, vor der Garage ein zweites Fahrzeug abzustellen. In den Garagenverordnungen sind in der Regel zusätzlich die Mindestbreiten sowie der Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten geregelt.
Die Zufahrt
Enge Zufahrten machen das Ein- und Ausfahren schwer. Deshalb sollte bei der Planung der Garage auch auf die richtige Geometrie der Einfahrt Wert gelegt werden. Für die Einfahrt von der Straße auf die Zufahrt muss der Radius des inneren Fahrbahnrandes beachtet werden. Die Faustregel von mindestens 5 Metern ist nicht immer ausreichend, da diese von der Mindestgeschwindigkeit, mit der in die Garage eingefahren wird, abhängt. Bei langsamerem Einfahren, zum Beispiel durch enge Einfahrten verengt sich der Kurvenradius. Ideal für die Einfahrt sind abgerundete oder abgeschrägte Kanten.
Ist die Auffahrt zur Garage steil, zum Beispiel, weil das Baugrundstück am Hang liegt, dann kann das Auto bei einer falsch konstruierten Wegeführung aufsitzen. Mit einer gut geplanten Rampe wird das Gefälle ausgeglichen, die Rampe sollte so flach wie möglich sein. Als gut befahrbar gelten Neigungen von 15 % bei einer Fahrbahnbreite von 2,75 m. Am Anfang und am Ende – also an den Bereichen, an denen das Aufsitzrisiko am größten ist, sollte die Neigung flacher gewählt werden.
Garagenzufahrt: Rechtsfragen beachten
Rechtliches zur Garagenzufahrt In den Garagenverordnungen der Bundesländer bzw. in den Garagenverordnungen sind für die Garagenzufahrt verschiedene Vorgaben getroffen. Diese… weiterlesen
Die Garage auf dem Grundstück
Freistehende Garagen, zum Beispiel Fertiggaragen sollten so angeordnet sein, dass zum einen eine komfortable Zufahrt möglich ist, zum anderen sollte der Abstand zum Wohngebäude nicht zu groß sein. Um einen harmonischen Eindruck der Gebäude auf dem Grundstück zu erzielen, ist es wichtig, auf eine gemeinsame Flucht zu achten. So kann die Garage direkt neben dem Wohnhaus angeordnet sein, da Garagen keine eigenen Abstandsflächen besitzen, bzw. in die Abstandsflächen anderer Gebäude hineingebaut werden dürfen, müssen die 3 m Mindestabstand nicht eingehalten werden.
Betonfertiggarage ans Wohnhaus anbauen
Wie kann man eine Betonfertiggarage ans Wohnhaus anbauen? Gerade auf städtischen Grundstücken ist der Platz knapp, ein Grund mehr, die… weiterlesen