Garage: Die richtige Größe planen

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Carport und Garage: Die richtige Größe planen

Ob Carport oder Garage, die Unterstellmöglichkeiten fürs Fahrzeug sollen ihre Aufgabe über lange Zeit erfüllen. Dazu gehört nicht nur eine hochwertige Ausführung, auch die Nutzung selbst muss langfristig den Ansprüchen und Anforderungen genügen. Aus diesem Grund sollte bereits bei der Planung genau bedacht werden, wie groß Carport oder Garage sein sollen.

Überlegen Sie genau was Sie in der Garage unterbringen möchten
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Auch eine spätere eventuelle Nebennutzung als Lagerfläche oder Werkstatt sollte von Anfang an in die Vorüberlegungen mit einfließen.

Garage Planung © schulzfoto, stock.adobe.com
Garage und Carport planen: Die richtige Größe planen © schulzfoto, stock.adobe.com

Fahrzeugmaße als Basis

Garagen sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Sie müssen ausreichend Stellfläche für das Fahrzeug bieten, weiterhin muss rund um das Fahrzeug genug Platz zum bequemen Ein- und Aussteigen, bzw. Be- und Entladen vorhanden sein. Dazu müssen sich die Türen des Fahrzeugs in der Garage möglichst weit öffnen lassen:

Auf der Fahrerseite sollten mindestens 70 cm Platz neben dem Fahrzeug sein, auf der Beifahrerseite mindestens 15, besser 25 cm.

Ihr Auto bestimmt die Mindestgröße der Garage
Ihr Auto bestimmt die Mindestgröße der Garage: Besser ein wenig größer planen
Für eine komfortable Garagengröße brauchen Sie PKW-Maximalmaße
Für eine komfortable Garagengröße brauchen Sie PKW-Maximalmaße

Die Abmessungen des Autos wie Länge, Breite, Höhe lassen sich aus den Fahrzeugpapieren ablesen, wie viel Platz die geöffneten Türen benötigt, lässt sich aus den Herstellerangaben entnehmen. darüber hinaus sind Zugaben für die Außenspiegel und fürs bequeme Ein- und Ausparken zu bedenken. Die kleinste Standardbreite von Fertiggaragen mit 2,55 m reicht für einen Mittelklassewagen gerade noch aus, ratsamer ist es, die Breite um ein oder zwei Rastermaße (herstellerabhängig, meistens 10 cm) zu erhöhen, um die Garage komfortabel nutzen zu können.

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Durchschnittliche Fahrzeugabmessungen verschiedener Fahrzeugkategorien im Überblick:

FahrzeugkategorieBreite in m (mit Außenspiegeln)Höhe in m Länge in m
Kleinwagen1,60 bis 1,751,41 bis 1,503,79 bis 4,08
Mittelklassewagen1,95 bis 2,071,40 bis 1,504,40 bis 4,70
Oberklassewagen2,00 bis 2,121,40 bis 1,504,70 bis 4,95
SUV2,09 bis 2,171,60 bis 1,754,50 bis 4,70

Nicht ganz so entscheidend sind die Fahrzeugabmessungen beim offen gebauten Carport, da hier mehr Spiel auf allen Seiten vorhanden ist. Allerdings sollte das Carport so groß geplant werden, dass auch ein größeres Fahrzeug vollständig untergestellt werden kann.

Tipp: Bei der Garagenplanung sollte immer auch an die Zukunft gedacht werden. Grundsätzlich werden Autos immer größer, deshalb empfiehlt es sich, die Garage bereits größer als aktuell nötig zu planen.

Grundrissbeispiele für die Garage

Garagenmaße sind keine Standardmaße, dies gilt auch für Fertiggaragen. Jeder Hersteller hat seine eigenen Modelle mit jeweils leicht abweichenden Maßen für Länge, Breite und Höhe. Der Vorteil für den Bauherrn: Für jeden Garagenwunsch und jede bauliche Situation kann die perfekte Größe realisiert werden. Ebenfalls flexibel ist der Einbau zusätzlicher Fenster und Türen sowie deren Anordnung in den Garagenwänden. Der Bauplan für eine typische Einzelgarage für einen Mittelklassewagen als Fertiggarage könnte also folgendermaßen aussehen:

Klassischer Grundriss einer Einzelgarage
Klassischer Grundriss einer Einzelgarage

Sollen in der Garage zwei Fahrzeuge Platz finden, muss entsprechend größer geplant werden:

Maße für die Doppelgarage
Maße für die Doppelgarage

Die baurechtlichen Vorgaben

Bei der Garagenplanung müssen auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Einerseits sollte eine Garage so groß und komfortabel wie möglich sein, auf der anderen Seite ist es in vielen Bundesländern möglich, Garagen bis zu einer definierten Grundfläche und Höhe ohne Baugenehmigung zu errichten. So darf eine genehmigungsfreie Garage in Baden-Württemberg eine maximale Grundfläche von 30 m² aufweisen, in Brandenburg sind Garagen genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 m² beträgt.

Baurecht © zerbor, stock.adobe.com
Baurecht © zerbor, stock.adobe.com

Besondere Vorgaben gibt es häufig in ausgewiesenen Bebauungsplänen. Dort können zum Teil deutlich größere Garagen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Garagen, die im Außenbereich errichtet werden, sind in den meisten Fällen unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig!

Tipp: Vor der Planung der Garage sollten sich Bauherren beim zuständigen Bauamt über die Vorgaben für genehmigungsfreie wie auch genehmigungspflichtige Garagen informieren. Zu beachten ist auch, dass in einzelnen Kommunen zusätzliche Sonderbestimmungen gelten können.
Plaungsbeispiele für die Einzelgarage
Plaungsbeispiele für die Einzelgarage

Die Anzahl der Fahrzeuge

Wird mehr als ein Fahrzeug auf dem Grundstück geparkt, dann kann das zweite Auto entweder vor der Garage in der Garageneinfahrt oder in einer zweiten Garage abgestellt werden. Doppelgaragen unterliegen den gleichen Regeln wie Einzelgaragen hinsichtlich Größe und Berücksichtigung der Fahrzeugabmessungen. Bei offenen Doppelgaragen ohne Zwischenwand können sich die Bewegungsräume neben den Fahrzeugen (zum Beispiel auf der Fahrerseite) auch überschneiden, so dass etwas weniger Platz erforderlich ist.

Bei zwei Fahrzeugen kann eine Doppelgarage sinnvoll sein
Bei zwei Fahrzeugen kann eine Doppelgarage sinnvoll sein

Grundsätzlich kommt durch die Errichtung einer Doppelgarage ein erhöhter finanzieller Aufwand auf den Bauherren zu. Im Vergleich zur Einzelgarage ist diese um den Faktor 1,5 bis 1,8 teurer. Demgegenüber stehen günstigere Versicherungsprämien und ein sicherer Unterstand auch fürs Zweitfahrzeug. Wird die zweite Garage anfangs oder auch zeitweilig nicht benötigt, kann sie als Lagerfläche oder als Werkstatt genutzt werden.

Haus mit Doppelcarport © stefanfister, stock.adobe.com
Haus mit Doppelcarport © stefanfister, stock.adobe.com
Tipp: Auf engen Grundstücken, auf denen nur Grundfläche für eine Einzelgarage vorhanden ist, können alternativ auch Parklift Garagen oder Doppelstockgaragen in Frage kommen.

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Platz zum Abstellen und Werkeln

Soll die Garage nicht nur zum Abstellen des Fahrzeuges, sondern auch noch als Stauraum oder Werkstattraum geplant werden, ist zusätzliche Stellfläche nötig. Der erforderliche Platz kann entweder durch einen größeren Garagenraum (idealerweise durch eine größere Länge) oder auch durch einen zusätzlichen Abstellraum geschaffen werden. Zu beachten ist dabei die im Bundesland zulässige Größe für genehmigungsfreie Garagen. Durch einen Abstellraum kann die Maximalgrundfläche überschritten werden und es muss ein Bauantrag gestellt werden.

Berechnen Sie den Raum für die Grage lieber großzügig
Berechnen Sie den Raum für die Grage lieber großzügig

Ergänzung des Fahrzeugunterstands mit einem extra Raum eignet sich besonders gut für Carports. Durch einen geschlossenen Anbau entsteht ein geschützter Raum, der für Fahrräder, Rasenmäher und Maschinen oder auch als kleiner Werkstattraum genutzt werden kann. Die Größe lässt sich individuell planen und ist von der Nutzung abhängig.

Tipp: Steht für die Zukunft ohnehin die Anschaffung eines Zweitwagens in Aussicht (zum Beispiel, wenn die Kinder groß sind), kann von Anfang an eine Doppelgarage geplant und vorerst als Werkstatt oder Lagerraum genutzt werden.
Garage mit seitlichem Carport © schulzfoto, stock.adobe.com
Fertiggarage mit Abstellraum

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Platz auf dem Grundstück

Wie groß eine Garage oder ein Carport sein können, hängt auch vom vorhandenen Platz auf dem Grundstück ab. Gerade in innerstädtischen Baugrundstücken ist Grundfläche oft knapp. Hier lohnt sich beim Bau der Garage die Überlegung, ob diese in das Gebäude integriert wird. Gerade bei engen Grundstücken ist ein Carport häufig die platzsparendere und auch ästhetischere Lösung. Eine weitere Möglichkeit bietet eine Parklift Garage, bei der zwei oder mehr Fahrzeuge übereinander geparkt werden können.

Tipp: Ebenfalls wichtig: Es muss ausreichend Platz für eine sichere Ein- und Ausfahrt vorhanden sein. Die Landesbauordnungen schreiben vielfach eine Mindestlänge vom Garagentor bis zur Straße von 3 m vor. Die Zufahrt sollte jedoch mindestens 5 m lang sein, so kann ein zusätzliches Fahrzeug vor der Garage geparkt werden.
PKW-Größen und Nutzung bestimmen Aufteilung und Maße
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Moderne Garage an der Grundstücksgrenze © Dagmar Breu, stock.adobe.com
Richtige Anordnung der Garage auf dem Grundstück

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