Bordsteinabsenkung

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Bordsteinabsenkung: Wichtiges Detail bei der Garagenplanung

„Bordsteinkantenabsenkung“ – Bauherren, die eine neue Garage auf ihrem Grundstück errichten möchten, sollten diesen Begriff kennen. Dabei handelt es sich um die (fachgerechte) Absenkung der Bordsteinkante sowie die Anpassung des Geh- und gegebenenfalls Radweges, der zwischen Straße und Garagenzufahrt verläuft. Wie genau eine Bordsteinabsenkung erfolgt, welche rechtlichen Aspekte es zu bedenken gibt und was die Baumaßnahme kostet, das erfahren Sie hier. Außerdem stellen wir Alternativen zur Bordsteinkantenabsenkung vor.

Einfahrt Garage © GM-Photography, stock.adobe.com
Dank der Absenkung des Bordsteins wird die Zufahrt zur Garage komfortabler und schonend für das Auto © GM-Photography, stock.adobe.com
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Bordsteinabsenkung – wann und warum ist dies notwendig?

Zum Neubau einer Garage zählen auch die Errichtung eines Fundamentes sowie der Bau einer Zufahrt. Allerdings beginnt die Zufahrt zur Garage in der Regel nicht direkt an der Straße, sondern erst hinter Geh- und gegebenenfalls sogar noch einem Radweg. Geh- und Radweg sind also nicht Teil der Zufahrt. Auch sind sie nicht Bestandteil des Grundstücks, auf dem die Garage errichtet wird. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Wege.

Im Regelfall liegen Geh- und Radwege gegenüber der Straße auf einem leicht erhöhten Niveau. Die Bordsteinkante stellt den Abschluss des Geh- oder Radweges dar. Auch diese ist deutlich höher als das Straßenniveau, um eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern (inklusive Fußgängern) vorzunehmen.

Wird die Bordsteinkante nicht abgesenkt, so muss bei jedem Hinein- und Herausfahren dieses Höhenniveau mit dem Auto überwunden werden. Dies ist nicht nur unkomfortabel, sondern kann auch zu erheblichen Schäden am PKW führen:

  • Beschädigung der Reifen
  • Beschädigung der Felgen
  • Aufsetzen mit dem Unterboden
  • Schäden an der Radaufhängung
Auto parkt nah am Bordstein © Angela Rohde, stock.adobe.com
Straße und Gehweg sind auch durch ein unterschiedliches Höhenniveau voneinander abgegrenzt. Dies trägt zum Schutz der Fußgänger bei © Angela Rohde, stock.adobe.com

Bei Eis und Schnee kann es zudem zu Schwierigkeiten beim Überfahren der Bordsteinkante kommen.

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Schritt für Schritt: Bordsteinabsenkung vornehmen (lassen)

Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei Geh- und Radwegen in alle Regel nicht um das Privateigentum des Grundstücksbesitzers. Dementsprechend hat der Grundstückseigentümer nicht ohne Weiteres das Recht, Änderungen an dem Gehweg vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Da es sich um öffentlichen Grund- und Boden handelt, müssen Bauherren immer erst einen Antrag bei der betreffenden Gemeinde stellen, bevor sie irgendwelche Arbeiten vornehmen oder vornehmen lassen.

Die Absenkung des Bordsteins muss genehmigt werden
Die Absenkung des Bordsteins muss genehmigt werden

Schritt 1:

Zunächst müssen sich Bauherren bei der betreffenden Gemeinde darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Bordsteinabsenkung möglich ist. In manchen Gemeinden ist es zum Beispiel so, dass für eine zweite Garagenzufahrt für ein einziges Grundstück keine Genehmigung zur Bordsteinabsenkung erteilt wird. Dies gilt insbesondere bei Einfamilienhäusern.

Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Absenkung durchführen kann/darf:

  • Gemeinde führt die Absenkung (über den zuständigen Bauhof) selbst durch
  • Gemeinde hat einen so genannten „Jahresvertrag“ mit einem Unternehmen, das in dem betreffenden Jahr alle Arbeiten ausführt
  • Gemeinde hält eine Liste mit Unternehmen bereit, die zur Durchführung der Arbeiten berechtigt sind
  • Nach Freigabe durch die Gemeinde darf der Auftrag durch jede beliebige Fachfirma ausgeführt werden

Schritt 2:

Dann muss ein schriftlicher Bauantrag bei der betreffenden Gemeinde gestellt werden. Hierfür werden in der Regel die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag; Dieser ist inzwischen meist auch online als Download verfügbar
  • Lageplan im Maßstab von 1:250; In diesem müssen alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung der Bordsteinkante enthalten sein. Auch die Lage von etwaigen Straßenschildern und Beleuchtungsmasten müssen eingezeichnet werden.
  • Ggf. Angebot der ausführenden Fachfirma

Schritt 3:

Bevor mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden kann, muss für eine Sicherung der Baustelle gesorgt werden. In der Regel muss eine Absperrung des öffentlichen Raums durch geeignete Maßnahmen stattfinden. Bauherren müssen abklären, ob dies durch die Fachfirma übernommen wird oder ob sie dies selbst organisieren müssen.

Schritt 4:

Wie aufwändig die Durchführung der Arbeiten ist, hängt davon ab, wie der Gehweg beschaffen ist, über den die Zufahrt erfolgen soll. Denn oftmals ist der Gehweg nicht für eine so große Belastung ausgelegt, die ein regelmäßiges Überfahren mit einem Auto darstellt. In diesen Fällen muss nicht nur die Bordsteinkante abgesenkt werden, sondern auch ein Neuaufbau des betreffenden Gehwegstückes erfolgen.

Verlaufen Rohrleitungen oder Kabel unter dem Gehweg, so kann dies die Arbeiten zusätzlich verkomplizieren.

Schritt 5

In zahlreichen Gemeinden werden die ausgeführten Arbeiten durch einen Vor-Ort-Termin nach Fertigstellung der Baumaßnahme überprüft.

Kosten: Mit diesen Kosten müssen Bauherren rechnen (inkl. warum nicht die Stadt die Kosten tragen muss)

Kosten und Preise © foto-tech, stock.adobe.com
Kosten: Mit diesen Kosten müssen Bauherren rechnen © foto-tech, stock.adobe.com

Da es sich bei der Bordsteinkante beziehungsweise dem Bordstein insgesamt um öffentlichen Straßenraum handelt, könnte man denken, dass die Kosten für eine Absenkung durch die Gemeinde zu tragen sind. Allerdings räumt die Gemeinde dem Bauherren ein Sonderrecht ein, indem sie die Genehmigung für die Bordsteinkantenabsenkung erteilt. Dementsprechend haben die Bauherren alle Kosten zu tragen, die rund um die Bordsteinkantenabsenkung entstehen. Diese umfassen in der Regel:

  • Kosten für das Genehmigungsverfahren (Antrag)
  • Kosten für die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung
  • Reine Baukosten: Absenkung der Bordsteinkante und ggf. auch Abtragen des Gehweges und Neuaufbau
  • Kosten für Absperrung während der Arbeiten

Die Gesamtkosten betragen rund 2.000 bis 3.000 Euro.

Die Höhe der Kosten hängt von zahlreichen Faktoren ab. Daher handelt es sich bei der oben genannten Zahl lediglich um einen ersten Anhaltspunkt. Zu den Faktoren, die auf den Preis Einfluss haben, zählen insbesondere:

  • Lange der Bordsteinkante, die abgesenkt werden soll.
  • Frage, ob auch der Gehweg neu aufgebaut werden muss.
  • Höhe der Genehmigungskosten, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann.
  • Stundensatz/Pauschalsatz des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt
  • Material, das für die Bordsteinkante und gegebenenfalls den Gehweg verwendet wurde und dann auch verwendet werden muss

Überblick: Diese Alternativen gibt es zur Bordsteinabsenkung (inkl. rechtlichem Hinweis)

Die Kosten für eine Bordsteinkantenabsenkung sind also recht hoch. Die Baumaßnahme „neue Garage“ verteuert sich damit leicht um einen kleinen vierstelligen Betrag. Daher ist die Frage, ob es keine kostengünstigeren Alternativen gibt. Die Antwort ist ein nachdrückliches: Ja, aber!

Grundsätzlich gilt, dass Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten sind. Laut § 32 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung gilt zudem:

Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Daher müssen Bauherren, bevor sie Veränderungen an Straßen, Gehwegen oder Bordsteinkanten vornehmen, immer eine Genehmigung hierfür bei der zuständigen Behörde einholen. Werden solche Maßnahmen ohne Genehmigungen errichtet, müssen Bauherren diese in der Regel wieder beseitigen. Zudem können, wenn es zu Unfällen kommt, Schadensersatzforderungen auf den Bauherren zukommen.

Alternativen zur Bordsteinabsenkung
Alternativen zur Bordsteinabsenkung
  • Alternative 1: Bordsteinrampe

    Bordsteinrampen können an den Randstein gelegt werden, um den Übergang zwischen Straße und Gehweg für ein Auto leichter überwindbar zu gestalten. Mithilfe dieser Bordsteinkanten-Rampen werden die Reifen des Autos beim Überfahren der Bordsteinkante geschont. In der Regel bestehen die Bordsteinrampen aus Kunststoff und sind einfach über den Fachhandel oder das Internet zu beziehen. Die Kosten betragen in der Regel unter 100 Euro.

  • Alternative 2: Abfräsen der Bordsteinkante

    Die Absenkung einer Bordsteinkante kann auch erfolgen, indem diese mit einer speziellen Betonfräse bearbeitet wird. Auf diese Weise entsteht eine Schräge, die ein reifenschonendes Überfahren mit dem Auto ermöglicht.

  • Alternative 3: Rampe aus Beton o.ä.

    Der Höhenunterschied zwischen Straße und Gehweg kann auch durch eine Rampe überbrückt werden, die aus Beton oder Teer gefertigt wird.

Überblick

Wer eine neue Garage errichtet, der muss in der Regel auch eine Bordsteinkantenabsenkung vornehmen lassen. Denn durch das regelmäßige Überfahren einer normalen Bordsteinkante leiden insbesondere die Reifen des Autos. Hier die wichtigsten Fakten zum Thema Bordsteinkantenabsenkung:

  • Für die Bordsteinkantenabsenkung ist eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde erforderlich.
  • Die Kosten belaufen sich auf eine kleine vierstellige Summe.
  • Alternativen (Rechtlich prüfen lassen): Bordsteinkanten-Rampen, Abfräsen der Bordsteinkante, Rampe aus Beton oder Teer
Rechtliche Fragen © fotomek, stock.adobe.com
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