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Bordsteinabsenkung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bordsteinabsenkung beantragen Sie bei der zuständigen Straßenbaubehörde, meist der Gemeinde; ausführen dürfen oft nur zugelassene Firmen.
  • Die Kosten trägt in der Regel der Grundstückseigentümer; Marktübersichten nennen je nach Breite und Gehweg rund 500 bis 3.000 Euro.
  • Bordsteinrampen sind keine sichere Abkürzung: Viele Gemeinden lassen sie im öffentlichen Straßenraum nicht zu.

Bordsteinabsenkung: Wichtiges Detail bei der Garagenplanung

„Bordsteinkantenabsenkung“ – Bauherren, die eine neue Garage auf ihrem Grundstück errichten möchten, sollten diesen Begriff kennen. Dabei handelt es sich um die (fachgerechte) Absenkung der Bordsteinkante sowie die Anpassung des Geh- und gegebenenfalls Radweges, der zwischen Straße und Garagenzufahrt verläuft. Wie genau eine Bordsteinabsenkung erfolgt, welche rechtlichen Aspekte es zu bedenken gibt und was die Baumaßnahme kostet, das erfahren Sie hier. Außerdem stellen wir Alternativen zur Bordsteinkantenabsenkung vor.

Einfahrt Garage © GM-Photography, stock.adobe.com
Dank der Absenkung des Bordsteins wird die Zufahrt zur Garage komfortabler und schonend für das Auto © GM-Photography, stock.adobe.com
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Bordsteinabsenkung – wann und warum ist dies notwendig?

Zum Neubau einer Garage zählen auch die Errichtung eines Fundamentes sowie der Bau einer Zufahrt. Allerdings beginnt die Zufahrt zur Garage in der Regel nicht direkt an der Straße, sondern erst hinter Geh- und gegebenenfalls sogar noch einem Radweg. Geh- und Radweg sind also nicht Teil der privaten Zufahrt, sondern werden als öffentliche Gehwegüberfahrt nur überquert. Auch sind sie nicht Bestandteil des Grundstücks, auf dem die Garage errichtet wird. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Wege.

Im Regelfall liegen Geh- und Radwege gegenüber der Straße auf einem leicht erhöhten Niveau. Die Bordsteinkante stellt den Abschluss des Geh- oder Radweges dar. Auch diese ist deutlich höher als das Straßenniveau, um eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern (inklusive Fußgängern) vorzunehmen.

Wird die Bordsteinkante nicht abgesenkt, so muss bei jedem Hinein- und Herausfahren dieses Höhenniveau mit dem Auto überwunden werden. Dies ist nicht nur unkomfortabel, sondern kann auch zu erheblichen Schäden am PKW führen:

  • Beschädigung der Reifen
  • Beschädigung der Felgen
  • Aufsetzen mit dem Unterboden
  • Schäden an der Radaufhängung
Auto parkt nah am Bordstein © Angela Rohde, stock.adobe.com
Straße und Gehweg sind auch durch ein unterschiedliches Höhenniveau voneinander abgegrenzt. Dies trägt zum Schutz der Fußgänger bei © Angela Rohde, stock.adobe.com

Bei Eis und Schnee kann es zudem zu Schwierigkeiten beim Überfahren der Bordsteinkante kommen.

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Schritt für Schritt: Bordsteinabsenkung vornehmen (lassen)

Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei Geh- und Radwegen in aller Regel nicht um das Privateigentum des Grundstücksbesitzers. Dementsprechend hat der Grundstückseigentümer nicht ohne Weiteres das Recht, Änderungen an dem Gehweg vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Da es sich um öffentlichen Grund- und Boden handelt, müssen Bauherren immer erst einen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen, in der Regel der Gemeinde, bevor sie irgendwelche Arbeiten vornehmen oder vornehmen lassen.

Die Absenkung des Bordsteins muss genehmigt werden
Die Absenkung des Bordsteins muss genehmigt werden

Schritt 1:

Zunächst müssen sich Bauherren bei der betreffenden Gemeinde darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Bordsteinabsenkung möglich ist. In manchen Gemeinden ist es zum Beispiel so, dass für eine zweite Garagenzufahrt für ein einziges Grundstück keine Genehmigung zur Bordsteinabsenkung erteilt wird. Dies gilt insbesondere bei Einfamilienhäusern.

Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Absenkung durchführen kann/darf:

  • Gemeinde führt die Absenkung (über den zuständigen Bauhof) selbst durch
  • Gemeinde hat einen so genannten „Jahresvertrag“ mit einem Unternehmen, das in dem betreffenden Jahr alle Arbeiten ausführt
  • Gemeinde hält eine Liste mit Unternehmen bereit, die zur Durchführung der Arbeiten berechtigt sind
  • Nach Freigabe durch die Gemeinde darf der Auftrag durch jede beliebige Fachfirma ausgeführt werden

Selbst Hand anlegen dürfen Bauherren in der Regel nicht. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum übernehmen Fachfirmen oder der Bauhof; manche Städte lassen nur zugelassene Firmen zu und schließen Eigenleistung aus Haftungsgründen ausdrücklich aus.

Bevor der Antrag rausgeht, lohnt ein genauer Blick auf die Stelle, an der die Zufahrt entstehen soll. Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob und wie die Gemeinde zustimmt:

  • Breite: Wie breit die Überfahrt werden darf, legt die Gemeinde fest.
  • Einbauten: Stehen Laterne, Verkehrsschild oder Straßenbaum im Bereich der Zufahrt, klären Sie früh, ob die Einfahrt dort überhaupt möglich ist. Das Versetzen von Masten und anderen Einbauten zahlt in der Regel der Antragsteller.
  • Leitungen: Ob unter dem Gehweg Kabel oder Rohre liegen, zeigt eine Leitungsauskunft der Versorger. Sie verhindert, dass die Arbeiten mitten im Bau stocken.
  • Torposition: Die Absenkung sollte zur Lage des Garagentors passen, damit Sie ohne Rangieren ein- und ausfahren können.
  • Wasser: Fällt die Zufahrt vom Gehweg zur Garage hin ab, kann eine Entwässerungsrinne an der Grundstücksgrenze erforderlich sein; maßgeblich sind die Vorgaben der Gemeinde. Mehr dazu im Ratgeber Garagenzufahrt am Hang.

Schritt 2:

Dann muss ein schriftlicher Antrag auf Bordsteinabsenkung beziehungsweise Gehwegüberfahrt bei der betreffenden Gemeinde gestellt werden, meist beim Tiefbau- oder Straßenbauamt. Ein Bauantrag im baurechtlichen Sinn ist das nicht. Hierfür werden in der Regel die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag: Dieser ist inzwischen meist auch online als Download verfügbar
  • Lageplan oder Skizze (welcher Maßstab und ob Fotos nötig sind, legt die Gemeinde fest): Darin müssen alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung der Bordsteinkante enthalten sein. Auch die Lage von etwaigen Straßenschildern und Beleuchtungsmasten müssen eingezeichnet werden.
  • Ggf. Angebot der ausführenden Fachfirma
  • Häufig eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung

Schritt 3:

Bevor mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden kann, muss für eine Sicherung der Baustelle gesorgt werden. In der Regel muss eine Absperrung des öffentlichen Raums durch geeignete Maßnahmen stattfinden. Die dafür nötige verkehrsrechtliche Anordnung muss die ausführende Firma vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde einholen (§ 45 Abs. 6 StVO); Bauherren sollten sich das bestätigen lassen.

Schritt 4:

Wie aufwändig die Durchführung der Arbeiten ist, hängt davon ab, wie der Gehweg beschaffen ist, über den die Zufahrt erfolgen soll. Denn oftmals ist der Gehweg nicht für eine so große Belastung ausgelegt, die ein regelmäßiges Überfahren mit einem Auto darstellt. In diesen Fällen muss nicht nur die Bordsteinkante abgesenkt werden, sondern auch ein Neuaufbau des betreffenden Gehwegstückes erfolgen.

Verlaufen Rohrleitungen oder Kabel unter dem Gehweg, so kann dies die Arbeiten zusätzlich verkomplizieren.

Schritt 5

In zahlreichen Gemeinden werden die ausgeführten Arbeiten durch einen Vor-Ort-Termin nach Fertigstellung der Baumaßnahme überprüft. Ist die Absenkung fertig, gilt davor ein Parkverbot (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO). Was Sie tun können, wenn die Einfahrt trotzdem blockiert ist, steht im Ratgeber Einfahrt zugeparkt.

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Kosten: Mit diesen Kosten müssen Bauherren rechnen (inkl. warum nicht die Stadt die Kosten tragen muss)

Kosten und Preise © foto-tech, stock.adobe.com
Kosten: Mit diesen Kosten müssen Bauherren rechnen © foto-tech, stock.adobe.com

Da es sich bei der Bordsteinkante beziehungsweise dem Bordstein insgesamt um öffentlichen Straßenraum handelt, könnte man denken, dass die Kosten für eine Absenkung durch die Gemeinde zu tragen sind. Allerdings wird mit der Genehmigung öffentliche Fläche im Interesse des Bauherren verändert. Dementsprechend haben die Bauherren in der Regel alle Kosten zu tragen, die rund um die Bordsteinkantenabsenkung entstehen. Diese umfassen in der Regel:

  • Kosten für das Genehmigungsverfahren (Antrag)
  • Kosten für die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung
  • Reine Baukosten: Absenkung der Bordsteinkante und ggf. auch Abtragen des Gehweges und Neuaufbau
  • Kosten für Absperrung während der Arbeiten

Eine bundesweit feste Gesamtsumme gibt es nicht. Marktübersichten nennen 2026 für eine übliche Zufahrt rund 500 bis 3.000 Euro, je nach Breite, Gehwegaufbau und Gebühren der Gemeinde. Breite Zufahrten oder ein komplett neu aufgebauter Gehweg kosten mehr. Verbindlich sind erst der Gebührenbescheid der Gemeinde und das Angebot der Fachfirma.

Wie die Gemeinde abrechnet, ist sehr unterschiedlich geregelt, denn die Gehwegüberfahrt ist eine Frage des Straßenrechts der Länder und örtlicher Satzungen. Drei Beispiele zeigen die Spannbreite:

Bordsteinabsenkung: So regeln es drei Städte

Bochum Gebühr 213,50 €

Verwaltungsgebühr 213,50 Euro. Herstellung, Unterhaltung und ein späterer Rückbau gehen auf Kosten des Antragstellers, ausführen dürfen nur zugelassene Firmen. Bearbeitung rund sechs Wochen.

Essen 72 € je Meter

Kostenerstattungspauschale von 72 Euro je laufendem Meter. Kosten für Masten, Pfosten und andere Einbauten im Gehweg kommen hinzu.

Augsburg Firmenliste

Formloser Antrag mit Kostenübernahmeerklärung. Die Arbeiten übernimmt eine Straßenbaufirma aus der Liste der Stadt, Eigenleistung ist ausgeschlossen. Die Kosten richten sich nach Gehweg und Länge.

Quellen: Serviceportale der Städte Bochum, Essen und Augsburg, abgerufen im September 2026 · Stand: September 2026

Die Höhe der Kosten hängt von zahlreichen Faktoren ab. Daher handelt es sich bei der genannten Gesamtspanne lediglich um einen ersten Anhaltspunkt. Zu den Faktoren, die auf den Preis Einfluss haben, zählen insbesondere:

  • Länge der Bordsteinkante, die abgesenkt werden soll
  • Frage, ob auch der Gehweg neu aufgebaut werden muss
  • Höhe der Genehmigungskosten, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann
  • Stundensatz/Pauschalsatz des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt
  • Material, das für die Bordsteinkante und gegebenenfalls den Gehweg verwendet wurde und dann auch verwendet werden muss
Spartipp: Bei Summen bis zu einigen tausend Euro lohnt sich der Vergleich mehrerer Fachbetriebe. Kostenlos Angebote über unseren Partner MyHammer vergleichen.

Überblick: Diese Alternativen gibt es zur Bordsteinabsenkung (inkl. rechtlichem Hinweis)

Die Kosten für eine Bordsteinkantenabsenkung sind also recht hoch. Die Baumaßnahme „neue Garage“ verteuert sich damit um einige hundert bis einige tausend Euro. Daher ist die Frage, ob es keine kostengünstigeren Alternativen gibt. Die Antwort: Es gibt sie, aber im öffentlichen Straßenraum ist keine davon ohne Erlaubnis der Straßenbaubehörde zulässig.

Grundsätzlich gilt, dass Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten sind. Laut § 32 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung gilt zudem:

Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Unabhängig davon verlangt das Straßenrecht der Länder, dass Bauherren, bevor sie Veränderungen an Straßen, Gehwegen oder Bordsteinkanten vornehmen, eine Genehmigung hierfür bei der zuständigen Behörde einholen. Werden solche Maßnahmen ohne Genehmigungen errichtet, müssen Bauherren diese in der Regel wieder beseitigen. Zudem können, wenn es zu Unfällen kommt, Schadensersatzforderungen auf den Bauherren zukommen.

Alternativen zur Bordsteinabsenkung
Alternativen zur Bordsteinabsenkung
  • Alternative 1: Bordsteinrampe

    Bordsteinrampen können an den Randstein gelegt werden, um den Übergang zwischen Straße und Gehweg für ein Auto leichter überwindbar zu gestalten. Mithilfe dieser Bordsteinkanten-Rampen werden die Reifen des Autos beim Überfahren der Bordsteinkante geschont. In der Regel bestehen die Bordsteinrampen aus Kunststoff und sind einfach über den Fachhandel oder das Internet zu beziehen. Im öffentlichen Straßenraum lassen viele Gemeinden sie allerdings nicht zu, siehe den Hinweis unten.

  • Alternative 2: Abfräsen der Bordsteinkante

    Die Absenkung einer Bordsteinkante kann auch erfolgen, indem diese mit einer speziellen Betonfräse bearbeitet wird. Auf diese Weise entsteht eine Schräge, die ein reifenschonendes Überfahren mit dem Auto ermöglicht.

  • Alternative 3: Rampe aus Beton o.ä.

    Der Höhenunterschied zwischen Straße und Gehweg kann auch durch eine Rampe überbrückt werden, die aus Beton oder Teer gefertigt wird.

Bordsteinrampe: vorher bei der Gemeinde fragen

  • Oft nicht erlaubtViele Gemeinden lassen Rampen vor der Einfahrt nicht zu und verweisen auf § 32 StVO: Gegenstände dürfen nicht auf die Straße gebracht werden, wenn sie den Verkehr gefährden oder erschweren können.
  • RisikenRampen stauen Regenwasser an der Bordsteinkante, können bei Starkregen wegschwemmen, stören den Winterdienst und werden für Radfahrer zur Sturzfalle.Besser: die Absenkung regulär beantragen.
Quellen: Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Diez; Stadt Warstein, Pressemitteilung vom 3.4.2025

Überblick

Wer eine neue Garage errichtet, deren Zufahrt über einen Gehweg mit hohem Bordstein führt, der muss in der Regel auch eine Bordsteinkantenabsenkung vornehmen lassen. Denn durch das regelmäßige Überfahren einer normalen Bordsteinkante leiden insbesondere die Reifen des Autos. Hier die wichtigsten Fakten zum Thema Bordsteinkantenabsenkung:

  • Für die Bordsteinkantenabsenkung ist eine Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde erforderlich, meist der Gemeinde.
  • Marktübersichten nennen je nach Breite und Gehweg einige hundert bis rund 3.000 Euro; verbindlich sind Gebührenbescheid und Angebot.
  • Alternativen wie Bordsteinkanten-Rampen, das Abfräsen der Bordsteinkante oder eine Rampe aus Beton oder Teer sind im öffentlichen Straßenraum nur mit Erlaubnis zulässig.
Rechtliche Fragen © fotomek, stock.adobe.com
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