Was tun, wenn die Einfahrt oder Garage zugeparkt ist?

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Wird die Garagen- oder Hofeinfahrt von einem fremden Fahrzeug zugeparkt, ist guter Rat erst einmal teuer. Rechtlich handelt es sich bei dieser Situation um Nötigung. Um schnell wieder freie Fahrt zu haben, gibt es für den Einparkten verschiedene Möglichkeiten.

Abschleppen lassen: Man muss einen guten Grund haben
Abschleppen lassen: Man muss einen guten Grund haben

Erst mal selber suchen

Vielfach der schnellste Weg besteht darin, selbst auf die Suche nach dem Parksünder zu gehen. Oft findet sich dieser in der Nachbarschaft, manchmal sogar im eigenen Haus. Liegt im Fahrzeug eine Telefonnummer oder der Aufenthaltsort des Fahrers hinter der Windschutzscheibe, kann dieser so ermittelt werden. Falls der Fahrer Angaben zu seiner Erreichbarkeit macht, ist es unzulässig, das Auto abzuschleppen!

Tipp: Besonders dann, wenn die Einfahrt mehrfach vom gleichen Fahrzeug zugeparkt ist, hilft ein Gespräch oft weiter als der schnelle Anruf beim Ordnungsamt oder der Polizei.

Falschparker auf dem eigenen Grundstück

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Polizei und Ordnungsamt die richtigen Ansprechpartner, wenn eine Einfahrt zugeparkt ist. Anders liegt der Fall, wenn das Fahrzeug auf dem eigenen privaten Grundstück steht. Der Genötigte kann das Fahrzeug dann in Eigenregie abschleppen lassen, muss allerdings auch erst einmal die Kosten selbst tragen und sie später vom Falschparker wieder einfordern.

Machen Sie Beweisfotos
Machen Sie Beweisfotos vor dem Abschleppen
Tipp: Zur Beweissicherung sollten vor dem Abschleppen eindeutige Fotos gemacht werden, damit das Falschparken später bewiesen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug bereits vor dem Abschleppen Schäden wie Schrammen oder Beulen aufweist.
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Polizei oder Ordnungsamt einschalten

Wenn eine Einfahrt zugeparkt ist und sich der Falschparker nicht ermitteln lässt, hilft häufig nur noch ein Anruf bei Polizei oder Ordnungsamt. Die Beamten tragen dann die Entscheidung darüber, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird und übernehmen dafür auch die Verantwortung. Sie prüfen, ob das Fahrzeug vielleicht nur kurz zum Be- oder Entladen dort hält oder ob der Auftrag an den Abschleppdienst wirklich nötig ist.

Tipp: Nur dann, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück auch verlassen will, darf er veranlassen, dass das Auto abgeschleppt wird.

Ausfahrt freihalten – Schilder schützen vor Falschparkern

Vor Ausfahrten darf nicht geparkt werden, auch wenn dort kein extra Schild angebracht ist. Um Fahrer auf die Einfahrt und die Rechtslage aufmerksam zu machen, kann das „Ausfahrt freihalten“ Schild dennoch nützlich und wirkungsvoll sein. Auch der Zusatz „Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt“ sorgt für Nachdruck.

Ausfahrt Freihalten © fotoman1962, stock.adobe.com
Ausfahrt Freihalten © fotoman1962, stock.adobe.com

Zugeparkt im öffentlichen Straßenraum

Wird das eigene Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ein- oder zugeparkt und ist ein Wegfahren nicht möglich, dann kann auch hier das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner sein. Wer versucht, selbst aus der Falle zu entkommen, sollte sehr vorsichtig sein. Entstehen Schäden am anderen Auto, dann haftet der Ausparker bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung und dies verursacht zusätzliche Kosten.

Wenn der Abschleppdienst kommt

Der gerufene Abschleppdienst kann das Fahrzeug entweder in der Nähe auf einem freien Parkplatz abstellen oder es mitnehmen. Im ersten Fall fallen weniger Kosten an. Diese trägt der Falschparker ebenso wie eventuelle Kosten für Taxi oder den öffentlichen Personennahverkehr, die dem Eingeparkten durch die Nötigung entstanden sind.

„Falschparker“ abschleppen lassen: Die Regeln fürs Abschleppen von Pkw, die andere zuparken, sind sehr unterschiedlich © fra, stock.adobe.com
Garage, Einfahrt oder Stellplatz zugeparkt

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