Baugenehmigung oder nicht: Beim Bau von Carport und Garage müssen rechtliche Anforderungen erfüllt werden
Keine Baugenehmigung erforderlich für den Bau eines Carports oder einer Garage! – das trifft auf manche Regionen in Deutschland zu. Denn jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Und in dieser wird geregelt, ob beispielsweise für die Errichtung einer Garage oder eines Carports eine Baugenehmigung erforderlich ist. Allerdings bedeutet die Genehmigungsfreiheit nicht, dass Bauherren beim Bau ihre Garage oder ihres Carports völlig frei sind. In den meisten Bundesländern, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, gilt es, rechtliche Auflagen zu beachten. Bei Verstoß drohen Sanktionen, die bis zum Abriss des Bauwerks reichen. Daher ist es wichtig, dass Bauherren sich bereits im Planungsstadium auch Gedanken über die rechtliche Seite des Baus der Garage oder des Carports machen.
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Hier erfahren Sie das Wichtigste zu folgenden Themen:
- Hintergrund: Baurecht in Deutschland
- Landesrecht: Unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern
- Exkurs: Wie erhält man eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage?
- Rechtsfolge: Was passiert, wenn gegen Gesetze oder Auflagen verstoßen wird?
- Ratgeber: So sind Sie auf der sicheren Seite!
Baurecht in Deutschland – ein Überblick
Ob für den Bau eines Carports oder einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Dies liegt daran, dass es in Deutschland sowohl bundesweit geltende Gesetze gibt als auch Länderrechte. Dies gilt insbesondere auch für das Baurecht:
Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist in den so genannten Landesbauordnungen geregelt. Bei den Bauordnungen handelt es sich um Länderrecht. Dementsprechend gibt es in Deutschland so viele unterschiedliche Bauordnungen, wie es Bundesländer gibt.
Unabhängig davon, welche Regelungen laut Bauordnung gelten, sind Bauherren immer an Anforderungen gebunden, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Landesrechts ergeben. Denn: Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, ist ein verwaltungsrechtliche Frage. Auch wenn Bauherren keinen Bauantrag stellen müssen, so müssen sie doch Regelungen zu Mindestabständen zu anderen Grundstücken, zu Nachbargrundstücken und Maximalgrößen der Garage oder des Bauwerks einhalten. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Baugenehmigungs-Pflicht eine formelle Prüfung stattfindet, ob das Bauwerk die öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllt. Bei genehmigungsfreien Bauprojekten entfällt diese Prüfung.
Auch in Bundesländern ohne Baugenehmigungspflicht müssen Bauherren sich an Regelungen zu folgenden Punkten halten:
- Maximale Grundfläche der Garage oder des Carports
- Maximale Länge der Grenzbebauung
- Maximale Höhe des Bauwerks
- Teilweise: Grenzabstand zwischen Bauwerk und Grundstücksgrenze
Die konkreten Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland.
Exkurs: Wie erhält man eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage?
Das deutsche Rechtssystem kennt unterschiedliche Arten der Baugenehmigung im weitesten Sinne. Hierzu zählen:
- Baugenehmigung im klassischen Sinne
- Vereinfachte Baugenehmigung
- Bauanzeige
Die Anforderungen, die an das konkrete Baugenehmigungsverfahren gestellt werden, können variieren. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, erforderlich:
- Antrag: Das Formular ist beim örtlichen Bauamt erhältlich sowie inzwischen oftmals online als Download verfügbar.
- Flurkarte
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung
Rechtsfolge: Was passiert, wenn gegen Gesetze oder Auflagen verstoßen wird?
Nun ist also die Frage: Was passiert, wenn Bauherren einen Carport oder eine Garage errichten, ohne das Baugenehmigungsverfahren einzuhalten?
In der Regel haben Bauherren die Möglichkeit, das Bauwerk nachträglich genehmigen zu lassen. Diese nachträgliche Genehmigung wird jedoch nur dann erteilt, wenn das Bauwerk den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Andersfalls muss der Bauherr das Bauwerk so verändern, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht. Gelingt dies nicht, so kann es passieren, dass im Zweifelsfall die Garage oder der Carports abgerissen werden muss.
Nun mag der Bauherr denken: Wie soll das örtliche Bauamt merken, dass ich eine Garage oder eine Carport errichtet habe?
Da es in der Regel bei den rechtlichen Anforderungen um den Schutz der Interessen der Nachbarn geht, haben diese meist ein Auge darauf, was im Nachbargarten gebaut wird. In der Regel sind es also die Nachbarn, die sich beim örtlichen Bauamt beschweren, dass rechtliche Anforderungen nicht eingehalten wurden.
Ratgeber: So sind Sie auf der sicheren Seite!
Um Ärger rund um die baurechtlichen Anforderungen beim Bau eines Carports oder einer Garage zu vermeiden, sollten folgende Aspekte berücksichtigen werden:
- Frühzeitige Planung: Bereits während der Planungsphase, wie die neue Garage oder der Carport aussehen soll, sollten auch Informationen zu den rechtlichen Anforderungen eingeholt werden.
- Kontakt zum örtlichen Bauamt: Natürlich können Bauherren zunächst einmal Informationen vom Hersteller der Garage oder des Carports anfragen. Sicherer ist es jedoch, selbst Kontakt zum örtlichen Bauamt aufzunehmen und zu fragen:
- Gibt es eine Baugenehmigungspflicht?
- Welche konkreten Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Wie sieht das Baugenehmigungsverfahren konkret aus?
- Fachleute beauftragen: Mit der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens muss ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Planer beauftragt werden. . In vielen Bundesländern wird mittlerweile die kleine Bauvorlageberechtigung für die Garagenplanung anerkannt.
Fazit
Es stimmt tatsächlich: In manchen Bundesländern dürfen Carports und Garagen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Bauherren nach Wild-West-Manier Bauwerke errichten können, wie es ihnen gerade passt. Das örtliche Bauamt verzichtet lediglich darauf, die Einhaltung der geltenden baurechtlichen Vorschriften im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
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