Elektroauto laden im Mehrfamilienhaus: Was Mieter wissen müssen
Das Laden des Elektroautos vor der eigenen Haustür ist in den meisten Fällen sinnvoll, 80 % der Fahrer befürworten dies. Während es für Hausbesitzer im Einfamilienhaus problemlos möglich ist, eine eigene Wallbox zu installieren, kommen auf Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern einige Faktoren hinzu. Dies betrifft zum einen die technischen Anforderungen und zum anderen die Gesetzeslage.
Garagen-Konfigurator:
Jetzt Ihre individuelle Garage konfigurieren und Angebote erhalten!
Die Zustimmung der Mitmieter und der Behörden
Bereits vor Beginn der Planung ist es erforderlich, die Mitmieter, bzw. Miteigentümer zu befragen. Zwar können diese die Installation der Ladestation nicht generell ablehnen, dennoch gibt diese Befragung nicht nur Aufschluss über die allgemeine Zustimmung, sondern auch darüber, ob eventuell andere Bewohner Bedarf an einer häuslichen Ladestation für das Elektroauto haben.
Eventuell ist eine Genehmigung für den Einbau der Wallbox erforderlich. Dies kann bei den zuständigen Baubehörden erfragt werden. Zwar ist die Installation von privaten Ladepunkten in Deutschland grundsätzlich genehmigungsfrei, da die Landesbauordnungen dies jedoch noch nicht in ihre Gesetzgebung aufgenommen haben, gibt eine Klärung im Einzelfall die nötige Planungssicherheit.

Technische Anforderungen am Standort
Für die Installation einer Wallbox müssen verschiedene technische Voraussetzungen erfüllt sein. Dies betrifft in erster Linie die abnehmbare Leistung. Häufig ist in Mehrfamilienhäusern die Gesamtstromleistung im Hausanschluss beschränkt. Um die nötigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, müssen Nachrüstungen erfolgen. Alternativ kann nicht der Hausanschluss, sondern der Bereich, der Flure und Garagen versorgt, angezapft werden. Weiterhin ist eine Verlegung der nötigen Stromleitungen erforderlich. Während Tiefgaragen und Garagen in MFH meist über einen Stromanschluss verfügen, ist dies bei Stellplätzen nur in seltenen Fällen der Fall.

Die Abrechnung
Installiert der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Ladestationen für die Bewohner, ist es wichtig, ein geeignetes und transparentes Abrechnungsmodell zu finden. Dazu müssen die Investitionen in Installations-, Betriebs- und Stromkosten aufgeteilt werden. Um die Investitionen zu decken, kann für interessierte Bewohner der Mietpreis erhöht werden, im Wohneigentum ist eine Kostenbeteiligung aller Interessierten denkbar.
Die Stromkosten selbst können über eine pauschale Nutzungsgebühr oder über eine genaue Abrechnung der Stromkosten abgedeckt werden. Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen intelligente Ladestationen installiert sein, um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen. Diese Technologie ermöglicht weiterhin die Steuerung und Kontrolle der Ladevorgänge per Smartphone oder PC.
Gesetzliche Grundlagen für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern
Drei gesetzliche Grundlagen erleichtern es auch Mietern oder Wohnungsbesitzern in Mehrfamilienhäusern, ihr Elektroauto Zuhause zu laden:
- Laut Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) kann jeder Eigentümer den Einbau einer Wallbox in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz fordern. Die Miteigentümer können zwar über die Art der Baumaßnahme bestimmen, diese aber nicht mehr ablehnen.
- Nach einer Anpassung des Mietrechts im September 2020 haben nun auch Mieter ein Recht auf eine eigene Ladestation. Der Vermieter ist für die Umsetzung zuständig, die Kosten trägt der Mieter.
- Mit dem entsprechenden Passus im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen in Wohngebäuden ab fünf Parkplätzen Ladestationen eingebaut, bzw. Leerrohre zur späteren Installation bereitgestellt werden. Dies gilt für Neubauten. Bei Bestandsgebäuden muss der Einbau, bzw. die Leerrohrinstallation erst ab zehn Stellplätzen erfolgen und das auch nur dann, wenn ohnehin eine größere Modernisierung ansteht.

Wallboxen für Garage und Carport
Wallboxen für Garage und Carport: Dass müssen Sie wissen Zwar gibt es mittlerweile mehr als 20.000 Ladestationen in Deutschland (Stand… weiterlesen